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GE133130
Online-Fortbildung Sachkunde Pflanzenschutz für Verkäufer
- Mitarbeitende, die Pflanzenschutzmittel verkaufen
Die Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung vom 27. Juni 2013 (BGBl. I S. 1953), die zuletzt durch Artikel 376 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, verlangt die Pflanzenschutz-Sachkunde für Personen, die Pflanzenschutzmittel verkaufen. Innerhalb von drei Jahren bedarf es einer Fortbildung. Mit dieser Online-Fortbildung kommen Sie dieser Vorgabe nach.
1. Gesetzliche Grundlagen
2. Integrierter Pflanzenschutz
3. Anwenderschutz
4. Sonstiges