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MW111007
Fondsreporting und Kreditminderungstechniken im Finanzmeldewesen
Neu-/Quereinsteiger und Stellvertreter in den Bereichen:
- Mitarbeitende Meldewesen
- Mitarbeitende Rechnungswesen
- Mitarbeitende Interne Revision
Sie lernen die regulatorisch zugelassenen Kreditrisikominderungstechniken kennen. Die Teilnehmenden können die dadurch erreichte Reduzierung der Eigenmittelunterlegung definieren.
Schwerpunkt ist die Vermittlung der regulatorischen Anforderungen unterstützt durch praktische Handlungsempfehlungen für Ihre Genossenschaftsbank. An Hand von typischen Beispielen aus der Praxis erläutert der Referent die Voraussetzungen, die Anforderungen und die Auswirkungen von der Anwendung der unterschiedlichen Kreditrisikominderungstechniken.
Ferner werden Ihnen Elemente der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Abbildung unterschiedlicher Fondskonstruktionen sowie Umsetzungsaspekte hierzu aufgezeigt.
- Überblick über die relevanten Kreditrisikominderungstechniken
- Besicherung mit Sicherheitsleistung
- Absicherung ohne Sicherheitsleistung
- Einsatz von Derivaten
- Voraussetzungen für den Ansatz bestimmter Sicherheiten
- Privilegierung von Realkrediten
- Erläuterungen verschiedener Fondkonstruktionen und deren korrekte Abbildung im Aufsichtsrecht, z.B.:
- Publikumsfonds
- Spezialfonds
- weitere wie bspw. SICAVs
- Die aktuelle CRR /CRD –Vorschriften und Ihre Auswirkungen auf das Fondsreporting in Hinblick u.a. auf:
- Übermittlung EK-Abzugspositionen aus Fonds
- Reporting zum KSA-Ansatz und Fremdwährungsbeständen
Das Seminar qualifiziert die Teilnehmenden und versetzt sie in die Lage, die aufsichtsrechtlichen Anforderungen gemäß § 25 a KWG zu erfüllen.
Die Veranstaltung ist Bestandteil zur Aufstiegsfortbildung zur Zertifizierung zum / zur „Expert_in Kreditmeldewesen (GA)".
Bei der Planung dieser Seminarreihe haben wir uns entschieden, die Veranstaltungen direkt hintereinander an einem Ort stattfinden zu lassen, um Ihre Reisekosten und –strapazen so gering wie möglich zu halten. Es gibt jedoch etwas zu beachten, wenn Sie zwei oder alle drei Seminare gebucht haben:
Diese Seminare sind als separate Veranstaltungen zu sehen, da unter anderem auch Teilnahmebescheinigung oder Zertifikate veranstaltungsspezifisch ausgestellt werden. Somit möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Ihre Zwischenübernachtung als Voranreise für den zweiten Teil anzusehen ist und das Abendessen an diesem Tag (letzter Tag der 1. Veranstaltung) nicht auf Gesamtrechnung gebucht wird. Sollten Sie sich dazu entscheiden im Hotel zu essen, so erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrem Arbeitgeber über die Abrechnungsmöglichkeiten (z.B. Einreichen des Beleges über Reisekosten, oder aber Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers).
Ende letzter Tag: 16:00 Uhr