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CO610105
Workshop: Ganzheitliches Veränderungsmanagement zur Erleichterung der Erfüllung des AT 8.2.
- Gesamtbank-Compliance-Beauftragte
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Organisationsabteilung
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Internen Revision
Eine strukturierte Vorgehensweise bei der Erfassung und Bewertung von Veränderungen erleichtert die Erfüllung der in AT 8.2 geforderten Regelungen. Auch bei sonstigen aufsichtlichen Vorgaben stellt sich immer die Frage, wie die Vollständigkeit der Bewertung sichergestellt und nachgewiesen werden kann.
Nicht ordnungsgemäß geführte Vertrags- oder Auslagerungsverzeichnisse, fehlende Vollständigkeit der IT-Anwendungen oder nicht vollumfänglich erfasste Kundenbeschwerden führen regelmäßig zu Prüfungsfeststellungen. Darüber hinaus die nachträgliche Nachweiserbringung nicht effizient.
Daher liegt es auf der Hand, bereits den Anlass der Ver-änderung als Grundlage für eine pragmatische Bewertung zu nutzen. Hierdurch kann der aufsichtlich angemessene und wirksame Bewertungsmechanismus in Gang gesetzt werden.
Sie erarbeiten sich im Rahmen des Workshops eine Blaupause für die bankindividuelle Umsetzung. Hierbei werden die aufsichtlichen Anforderungen berücksichtigt und Handlungsempfehlungen und Hilfestellungen zur Verfügung gestellt.
1. Erarbeitung von Praxishilfen zur Identifizierung und aufsichtsrechtlichen Bewertung von Veränderungen in der eigenen Institutspraxis, insbesondere in Bezug auf:
- Prozessoptimierungen
- Anpassung der Aufbauorganisation
- Kompetenzvergaben
- Anpassung der IT-Nutzung
- Veränderungen von Geschäftspartnern sowie des Vertragsbestandes
- Nutzung neuer Produkte
- Kundenbeschwerden
- Rechtsmonitoring
- Prüfungsfeststellungen
- Kontaktaufnahme von (aufsichts-)Behörden
2. Bewertung der Wesentlichkeit von Veränderungen
3. Positionierung der erarbeiteten Praxishilfe in der Ablauforganisation zur Erhöhung der Angemessenheit und Wirksamkeit der Verfahren sowie der Wirtschaftlichkeit
- Gesamtbank-Compliance-Beauftragte
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Organisationsabteilung
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Internen Revision
Eine strukturierte Vorgehensweise bei der Erfassung und Bewertung von Veränderungen erleichtert die Erfüllung der in AT 8.2 geforderten Regelungen. Auch bei sonstigen aufsichtlichen Vorgaben stellt sich immer die Frage, wie die Vollständigkeit der Bewertung sichergestellt und nachgewiesen werden kann.
Nicht ordnungsgemäß geführte Vertrags- oder Auslagerungsverzeichnisse, fehlende Vollständigkeit der IT-Anwendungen oder nicht vollumfänglich erfasste Kundenbeschwerden führen regelmäßig zu Prüfungsfeststellungen. Darüber hinaus die nachträgliche Nachweiserbringung nicht effizient.
Daher liegt es auf der Hand, bereits den Anlass der Ver-änderung als Grundlage für eine pragmatische Bewertung zu nutzen. Hierdurch kann der aufsichtlich angemessene und wirksame Bewertungsmechanismus in Gang gesetzt werden.
Sie erarbeiten sich im Rahmen des Workshops eine Blaupause für die bankindividuelle Umsetzung. Hierbei werden die aufsichtlichen Anforderungen berücksichtigt und Handlungsempfehlungen und Hilfestellungen zur Verfügung gestellt.
Inhalte/Themen 2024:
Die aktuellen Themen für die zukünftigen Veranstaltungen können wir Ihnen aus Gründen der Aktualität erst kurz vor der Veranstaltung mitteilen.
Wir werden Sie dazu rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn informieren.
Ende: 16:00 Uhr
Tagesgast: 79,00 €
Anreise am Vortag: 125,01 €
Ende: 16:00 Uhr
Tagesgast: 79,00 €
Anreise am Vortag: 110,00 €