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PM630016
Webinar: bAV Steuerliche Grundlagen und Neuerungen bei der betrieblichen Altersversorgung - das Betriebsrentenstärkungsgesetz
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- alle Mitarbeiter Personalmanagement
Die wesentlichen Elemente des Betriebsrentenstärkungsgesetzes sind die Einführung einer Betriebsrente als Sozialpartenermodell ohne Garantien und der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung. Seit 2019 gilt er für Neuverträge, ab 2022 für alle bAV-Verträge.
Ab Januar 2022 ist der Arbeitgeberzuschuss in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zur Entgeltumwandlung für alle bAV-Verträge verpflichtend. Konkret bestimmt das Gesetz, dass der Arbeitgeber den von ihm ersparten Arbeitgeberanteil an Sozialversicherungsbeiträgen zugunsten seines Beschäftigten an die durchführende Versorgungseinrichtung weiterleitet.
Kernstück des neuen Gesetzes ist die Möglichkeit, eine betriebliche Altersversorgung per Tarifvertrag im Unternehmen einzuführen (Sozialpartnermodell). Weitere Änderungen betreffen die Verbesserung der Rahmenbedingungen der bAV auch in den bisherigen Durchführungswegen der bAV.
- Begriff der betrieblichen Altersversorgung
- Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung
- Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Einzahlungen in die betriebliche Altersversorgung (u. a. Entgeltumwandlung)
- Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Auszahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung
- Differenzierung zwischen alter (bis 2004) und neuer (ab 2005) Rechtslage
- Ihre Fragen
Bitte teilen Sie uns bei der Anmeldung Ihre E-Mail-Adresse mit.
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Die wesentlichen Elemente des Betriebsrentenstärkungsgesetzes sind die Einführung einer Betriebsrente als Sozialpartenermodell ohne Garantien und der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung. Seit 2019 gilt er für Neuverträge, ab 2022 für alle bAV-Verträge.
Ab Januar 2022 ist der Arbeitgeberzuschuss in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zur Entgeltumwandlung für alle bAV-Verträge verpflichtend. Konkret bestimmt das Gesetz, dass der Arbeitgeber den von ihm ersparten Arbeitgeberanteil an Sozialversicherungsbeiträgen zugunsten seines Beschäftigten an die durchführende Versorgungseinrichtung weiterleitet.
Kernstück des neuen Gesetzes ist die Möglichkeit, eine betriebliche Altersversorgung per Tarifvertrag im Unternehmen einzuführen (Sozialpartnermodell). Weitere Änderungen betreffen die Verbesserung der Rahmenbedingungen der bAV auch in den bisherigen Durchführungswegen der bAV.
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Ende: 10:30 Uhr
Ende: 15:30 Uhr
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