Wählen Sie hier das gewünschte Jahr:

PM630016

Webinar: bAV Steuerliche Grundlagen und Neuerungen bei der betrieblichen Altersversorgung - das Betriebsrentenstärkungsgesetz

Webinar: bAV Steuerliche Grundlagen und Neuerungen bei der betrieblichen Altersversorgung - das Betriebsrentenstärkungsgesetz


Zu den Terminen

Entwickelt für Sie als
  • HR-Manager
  • HR-Referenten
  • HR-Verantwortliche
  • HR-Entwickler
  • HR-Betreuer
  • Organisationsentwickler
  • alle Mitarbeiter Personalmanagement
Das ist Ihr Nutzen

Die wesentlichen Elemente des Betriebsrentenstärkungsgesetzes sind die Einführung einer Betriebsrente als Sozialpartenermodell ohne Garantien und der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung. Seit 2019 gilt er für Neuverträge, ab 2022 für alle bAV-Verträge.

Ab Januar 2022 ist der Arbeitgeberzuschuss in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zur Entgeltumwandlung für alle bAV-Verträge verpflichtend. Konkret bestimmt das Gesetz, dass der Arbeitgeber den von ihm ersparten Arbeitgeberanteil an Sozialversicherungsbeiträgen zugunsten seines Beschäftigten an die durchführende Versorgungseinrichtung weiterleitet.

Kernstück des neuen Gesetzes ist die Möglichkeit, eine betriebliche Altersversorgung per Tarifvertrag im Unternehmen einzuführen (Sozialpartnermodell). Weitere Änderungen betreffen die Verbesserung der Rahmenbedingungen der bAV auch in den bisherigen Durchführungswegen der bAV.

Diese Inhalte erwarten Sie
  • Begriff der betrieblichen Altersversorgung
  • Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung
  • Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Einzahlungen in die betriebliche Altersversorgung (u. a. Entgeltumwandlung)
  • Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Auszahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung
  • Differenzierung zwischen alter (bis 2004) und neuer (ab 2005) Rechtslage
  • Ihre Fragen
Das sollten Sie noch wissen

Bitte teilen Sie uns bei der Anmeldung Ihre E-Mail-Adresse mit.

Entwickelt für Sie als
  • HR-Manager
  • HR-Referenten
  • HR-Verantwortliche
  • HR-Entwickler
  • HR-Betreuer
  • Organisationsentwickler
  • alle Mitarbeiter Personalmanagement
Das ist Ihr Nutzen

Die wesentlichen Elemente des Betriebsrentenstärkungsgesetzes sind die Einführung einer Betriebsrente als Sozialpartenermodell ohne Garantien und der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung. Seit 2019 gilt er für Neuverträge, ab 2022 für alle bAV-Verträge.

Ab Januar 2022 ist der Arbeitgeberzuschuss in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zur Entgeltumwandlung für alle bAV-Verträge verpflichtend. Konkret bestimmt das Gesetz, dass der Arbeitgeber den von ihm ersparten Arbeitgeberanteil an Sozialversicherungsbeiträgen zugunsten seines Beschäftigten an die durchführende Versorgungseinrichtung weiterleitet.

Kernstück des neuen Gesetzes ist die Möglichkeit, eine betriebliche Altersversorgung per Tarifvertrag im Unternehmen einzuführen (Sozialpartnermodell). Weitere Änderungen betreffen die Verbesserung der Rahmenbedingungen der bAV auch in den bisherigen Durchführungswegen der bAV.

Diese Inhalte erwarten Sie
  • Begriff der betrieblichen Altersversorgung
  • Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung
  • Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Einzahlungen in die betriebliche Altersversorgung (u. a. Entgeltumwandlung)
  • Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Auszahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung
  • Differenzierung zwischen alter (bis 2004) und neuer (ab 2005) Rechtslage
  • Ihre Fragen
Das sollten Sie noch wissen

Bitte teilen Sie uns bei der Anmeldung Ihre E-Mail-Adresse mit.

Zurück zur Themenübersicht

Die nächsten Termine für 2024
VeranstaltungsnummerPM630016.00124.1
Ort GoToMeeting
Termin 22.05.24  
Beginn: 09:00 Uhr
Ende: 10:30 Uhr
Preis 470,00 €  
PM630016.00124.2
GoToMeeting
22.05.24  
Beginn: 14:00 Uhr
Ende: 15:30 Uhr
keine Angabe  
VeranstaltungsnummerPM630016.00224.1
Ort GoToMeeting
Termin 01.10.24  
Beginn: 09:00 Uhr
Ende: 10:30 Uhr
Preis 470,00 €  
PM630016.00224.2
GoToMeeting
01.10.24  
Beginn: 14:00 Uhr
Ende: 15:30 Uhr
keine Angabe  
Sie haben Fragen?

Rufen Sie unser Kunden-Service-Center an:

02205 803 9500Email schreiben

Unsere Servicezeiten:
Mo. – Do. 08:00 – 17:00 Uhr
Fr. 08:00 – 15:00 Uhr