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PM630062

Webinar: Nachweisgesetz (NachwG) - die neuen Nachweispflichten ab 1. August 2022: Umsetzung in der Praxis

Webinar: Nachweisgesetz (NachwG) - die neuen Nachweispflichten ab 1. August 2022: Umsetzung in der Praxis


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Entwickelt für Sie als
  • Vorstände
  • HR Referenten
  • HR-Verantwortliche
  • HR-Betreuer
  • alle Mitarbeiter Personalmanagement
Das ist Ihr Nutzen

Der Deutsche Bundestag hat am 23.06.2022 die Änderungen zur Neufassung des Nachweisgesetzes (NachwG) beschlossen, das Gesetz wird am 01.08.2022 in Kraft treten und ist von allen Arbeitgebern zu beachten. Verstöße gegen das Gesetz sind nunmehr - anders als bisher - mit maximal 2.000 EUR pro Fall - bußgeldbewehrt. Das NachwG muss daher beachtet werden.
Das NachwG ist kein neues Gesetz, die Informationspflichten für Arbeitgeber sind jedoch deutlich gestiegen. In § 2 NachwG ist eine Erweiterung der arbeitgeberseitigen Pflichten zur schriftlichen Niederschrift der wesentlichen Vertragsbedingungen vorgesehen. Damit einher gehen Änderungen u.a. im BBiG, TzBfG, AÜG, GewO.

Mit dem Webinar werden Ihnen die anstehenden Änderungen im Nachweisgesetz dargestellt und erläutert und Hilfestellungen zur erforderlichen Verpflichtung des Arbeitgebers gegeben, die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer schriftlich mitzuteilen. Durch das Webinar führt Sie Rechtsanwältin Peggy Hachenberger, AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Die Gesetzesänderung gilt ab 1. August 2022 und entfaltet sowohl für neue als auch für bestehende Arbeitsverhältnisse Wirkung.

Diese Inhalte erwarten Sie
  • erweiterte Nachweispflichten (für neue und bestehende Arbeitsverhältnisse)
  • Änderungen BBiG, TzBfG, AÜG, GewO
  • Umsetzungsfristen
  • Bußgeldvorschriften
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Der Deutsche Bundestag hat am 23.06.2022 die Änderungen zur Neufassung des Nachweisgesetzes (NachwG) beschlossen, das Gesetz wird am 01.08.2022 in Kraft treten und ist von allen Arbeitgebern zu beachten. Verstöße gegen das Gesetz sind nunmehr - anders als bisher - mit maximal 2.000 EUR pro Fall - bußgeldbewehrt. Das NachwG muss daher beachtet werden.
Das NachwG ist kein neues Gesetz, die Informationspflichten für Arbeitgeber sind jedoch deutlich gestiegen. In § 2 NachwG ist eine Erweiterung der arbeitgeberseitigen Pflichten zur schriftlichen Niederschrift der wesentlichen Vertragsbedingungen vorgesehen. Damit einher gehen Änderungen u.a. im BBiG, TzBfG, AÜG, GewO.

Mit dem Webinar werden Ihnen die anstehenden Änderungen im Nachweisgesetz dargestellt und erläutert und Hilfestellungen zur erforderlichen Verpflichtung des Arbeitgebers gegeben, die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer schriftlich mitzuteilen. Durch das Webinar führt Sie Rechtsanwältin Peggy Hachenberger, AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Die Gesetzesänderung gilt ab 1. August 2022 und entfaltet sowohl für neue als auch für bestehende Arbeitsverhältnisse Wirkung.

Diese Inhalte erwarten Sie
  • erweiterte Nachweispflichten (für neue und bestehende Arbeitsverhältnisse)
  • Änderungen BBiG, TzBfG, AÜG, GewO
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Die nächsten Termine für 2024
VeranstaltungsnummerPM630062.00124.1
Ort GoToMeeting
Termin
Beginn: 10:00 Uhr
Ende: 11:00 Uhr
06.06.24
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Am Freitag, den 29.09.2023 von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr präsentieren wir Ihnen beim digitalen Informationstag unser neues Angebot für das Jahr 2024.
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Für Ihre Anmeldung klicken Sie bitte auf folgenden Link: https://genoakademie.live/Informationsveranstaltung_zum_Jahresprogramm_2024/ 

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