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NH630002
CSRD Führerschein: Experte für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD ESRS und Art. 8 TaxonomieVO
- Vorstände und Aufsichtsräte
- Nachhaltigkeitsbeauftragte
- Mitarbeitende im Rechnungswesen
- Mitarbeitende des Kommunikationsbereichs
- Mitarbeitende der Unternehmensentwicklung
- Interne Revision
Der Zertifizierungslehrgang vermittelt Ihnen das erforderliche Fachwissen für die Erstellung öffentlichkeitswirksamer sowie gesetzes- und prüfungskonformer Nachhaltigkeitsberichte nach den ab dem Berichtsjahr 2024 geltenden rechtlichen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung: CSRD, TaxonomieVO, Del-VO(EU)2021/2139, DelVO(EU) 2021/2178 und ESRS der EFRAG.
Weiterhin erhalten Sie im Rahmen des Zertifizierungslehrgangs das erforderliche Fachwissen und den nötigen Überblick über die neuen Standards und Inhalte der Berichterstattung, um Sie zu befähigen, Ihre Bank rechtzeitig strategisch und prozessual auf die Berichtsanforderungen auszurichten und so den Nachhaltigkeitsbericht als Medium für eine positive Außendarstellung Ihrer Bank zu nutzen. Insbesondere werden Sie so auch in die Lage versetzt, Reputationsschäden durch Negativaussagen und Fehlanzeigen zu relevanten Nachhaltigkeitsthemen im CSR-Bericht zu vermeiden.
Im Rahmen des Lehrgangs werden auch die Querbezüge zwischen CSRD-Berichterstattung und handelsrechtlichem Lagebericht sowie den ESG-Anforderungen der MaRisk aufgezeigt.
Zudem gibt der Zertifizierungslehrgang einen tiefgreifenden Einblick in die rechtlichen Rahmenbedingungen der neu eingeführten Prüfungspflicht für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Es werden die einschlägigen Prüfungsanforderungen aufgezeigt und Einblick in den Ablauf der neuen CSRD-Prüfung sowie die Vorgehensweise und die Berichterstattung der Prüfer gegeben, um Ihnen eine optimale Vorbereitung auf die anstehende Prüfung zu ermöglichen.
Darüber hinaus erhalten Sie einen konkreten Überblick über die Betroffenheit und die Zeitschiene für die Erstanwendung der neuen Anforderungen in Abhängigkeit der Größenordnung (gemäß HGB) und aufsichtsrechtlicher Einstufung (gemäß CRR) der Bank.
Letztlich werden Praxishinweise und Antworten auf häufig gestellte Fragen gegeben.
- Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD
- European Sustainability Reporting Standards (ESRS) der EFRAG
- Art. 8 TaxonomieVO, DelVO(EU)2021/2139, Del-VO(EU) 2021/2178
- ESEF – European Single Electronic Format
- Prüfungsanforderungen und -standards für die Prüfung des CSRD-Berichts sowie einschlägige rechtliche Rahmenbedingungen der CSRD-Prüfung
- Praxiserfahrungen und Antworten auf häufig gestellte Fragen
- Überblick über die Zeitschiene und Betroffenheit in Abhängigkeit der Größenordnung (gemäß HGB) und aufsichtsrechtlicher Einstufung (gemäß CRR) der Bank
Ablauf des Zertifizierungslehrgangs
- Die Vermittlung der fachlichen Inhalte erfolgt in Form von 3 digitalen Veranstaltungen (Webinare) je ca. 3 Stunden
- Im Anschluss an die Fachveranstaltung findet ein digitaler Workshop zur Klärung offener Fragen und als Raum für Austausch und Diskussion statt: Sprechstunde
- Der Kompetenznachweis erfolgt durch einen Onlinetest zu fachlichen und methodischen Fragestellungen (ca. 60 Minuten)
Die Zertifizierung qualifiziert die Teilnehmenden und versetzt sie in die Lage, die gesetzlichen Anforderungen an die neue Nachhaltigkeitsberichterstattung prüfungssicher umzusetzen und zu erfüllen.
Der Lehrgang ist nur mit allen 5 Teilen buchbar. Sollte Ihnen ein einzelner Termin aus einem gebuchten Lehrgang nicht passen, wenden Sie sich bitte an unser Kunden Service Center (Tel: 02205 803 9500 oder ksc@genoakademie.de). Dann können Sie manuell in die gewünschten Termine eingebucht werden. Bitte beachten Sie, dass das Webinar 1. Teil CSRD und Prüfungsanforderungen immer die chronologisch erste Veranstaltung sein sollte. Die Sprechstunde (4. Teil) ist nur sinnvoll zu besuchen, wenn Sie alle 3 fachlichen Webinare bereits besucht haben.