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LG113122
Pflanzenschutz-Sachkunde für Abgeber nach § 9 PflSchG mit Prüfung in NRW
Entwickelt für
- Personen, die Pflanzenschutzmittel verkaufen
Das ist Ihr Nutzen
Pflanzenschutzmittel dürfen laut Pflanzenschutzgesetz nicht in Selbstbedienung abgegeben werden. Der Gesetzgeber schreibt hierfür das erfolgreiche Bestehen der Sachkundeprüfung nach §9 Pflanzenschutzgesetz (Abgeber-Schein) vor. Der Kurs dient zur Vorbereitung auf die fachtheoretische und fachpraktische Prüfung für die "Sachkunde zur Abgabe von Pflanzenschutzmitteln" vor und schließt mit der entsprechenden Prüfung ab. Die Sachkunde ist bundesweit gültig.
Diese Inhalte erwarten Sie
- Rechtsvorschriften (u. a. Pflanzenschutzgesetz, Pflanzenschutz-AnwendungsV, Bienenschutzverordnung, Chemikalienrecht, Naturschutzrecht, Wasserrecht)
- Die „Gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz“ und der „Integrierte Pflanzenschutz“
- Eigenschaften von Pflanzenschutzmitteln
- Schadorganismen und Schadursachen bei Pflanzen und
- Pflanzenerzeugnissen und deren Bekämpfung
- Aufbewahrung, Lagerung, Transport
- Anwenderschutz
- Verhüten schädlicher Auswirkungen (auf Mensch, Tier und Naturhaushalt)
- Beseitigung von Pflanzenschutzmitteln
- Grundlagen für ein Verkaufsgespräch mit ordnungsgemäßer Beratung
- Mündliche und schriftliche Sachkundeprüfung sowie das Beratungsgespräch nach § 9 Pflanzenschutzgesetz
Das sollten Sie noch wissen
Das Seminar endet mit der Sachkundeprüfung nach § 9, Abs. 1; Nr. 4,5 Pflanzenschutzgesetz. Die Prüfungsgebühr wird gesondert berechnet.
Ausgenommen von der Abgabe mit dieser Sachkunde sind Pflanzenschutzmittel mit Kennzeichnung T+, T, O, F+ sowie R 40, 62, 63 oder 68. Wer diese in den Verkehr bringen möchte, muss eine zusätzliche Sachkunde zur Abgabe von Biozid-Produkten nach Chemikalienverbotsverordnung (Halbtägige Fortbildung für die Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV inkl. BiozidDV) nachweisen.
Anmeldungen zur Prüfung nehmen Sie bis allerspätestens sechs Wochen vor Seminarbeginn vor.
Prüfungsgebühren (können variieren)
LWK Nordrhein-Westfalen: zZt. 124,00 €
LWK Niedersachsen: zZt. 210,00 €
Entwickelt für
- Personen, die Pflanzenschutzmittel verkaufen
Das ist Ihr Nutzen
Pflanzenschutzmittel dürfen laut Pflanzenschutzgesetz nicht in Selbstbedienung abgegeben werden. Der Gesetzgeber schreibt hierfür das erfolgreiche Bestehen der Sachkundeprüfung nach §9 Pflanzenschutzgesetz (Abgeber-Schein) vor. Der Kurs dient zur Vorbereitung auf die fachtheoretische und fachpraktische Prüfung für die "Sachkunde zur Abgabe von Pflanzenschutzmitteln" vor und schließt mit der entsprechenden Prüfung ab. Die Sachkunde ist bundesweit gültig.
Diese Inhalte erwarten Sie
- Rechtsvorschriften (u. a. Pflanzenschutzgesetz, Pflanzenschutz-AnwendungsV, Bienenschutzverordnung, Chemikalienrecht, Naturschutzrecht, Wasserrecht)
- Die „Gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz“ und der „Integrierte Pflanzenschutz“
- Eigenschaften von Pflanzenschutzmitteln
- Schadorganismen und Schadursachen bei Pflanzen und
- Pflanzenerzeugnissen und deren Bekämpfung
- Aufbewahrung, Lagerung, Transport
- Anwenderschutz
- Verhüten schädlicher Auswirkungen (auf Mensch, Tier und Naturhaushalt)
- Beseitigung von Pflanzenschutzmitteln
- Grundlagen für ein Verkaufsgespräch mit ordnungsgemäßer Beratung
- Mündliche und schriftliche Sachkundeprüfung sowie das Beratungsgespräch nach § 9 Pflanzenschutzgesetz
Das sollten Sie noch wissen
Das Seminar endet mit der Sachkundeprüfung nach § 9, Abs. 1; Nr. 4,5 Pflanzenschutzgesetz. Die Prüfungsgebühr wird gesondert berechnet.
Ausgenommen von der Abgabe mit dieser Sachkunde sind Pflanzenschutzmittel mit Kennzeichnung T+, T, O, F+ sowie R 40, 62, 63 oder 68. Wer diese in den Verkehr bringen möchte, muss eine zusätzliche Sachkunde zur Abgabe von Biozid-Produkten nach Chemikalienverbotsverordnung nachweisen. Für die Abgabe dieser Mittel im Einzelhandel (z.B. Raiffeisenmarkt) reicht die Halbtägige Fortbildung für die Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV inkl. BiozidDV
Anmeldungen zur Prüfung nehmen Sie bis allerspätestens sechs Wochen vor Seminarbeginn vor.
Prüfungsgebühren (können variieren)
LWK Nordrhein-Westfalen: zZt. 155,00 €
| Beginn erster Tag: | 08:00 Uhr |
| Ende letzter Tag: | 17:00 Uhr |
| Bei Präsenzteilnahme (Hotel-Service nach Wahl) | |
| Präsenztagesgast: | 132,00 € |
| Vollpension: | 264,26 € |
| Anreise am Vortag: | 96,74 € |
| Beginn: | 08:00 Uhr |
| Ende: | 17:00 Uhr |
| Bei Präsenzteilnahme (Hotel-Service nach Wahl) | |
| Präsenztagesgast: | wird später veröffentlicht |
| Vollpension: | wird später veröffentlicht |
| Anreise am Vortag: | wird später veröffentlicht |
Legende
- Plätze frei
- Wenige Plätze frei
- Ausgebucht (auf die Warteliste setzen)
| Beginn erster Tag: | 08:00 Uhr |
| Ende letzter Tag: | 17:00 Uhr |
| Bei Präsenzteilnahme (Hotel-Service nach Wahl) | |
| Präsenztagesgast: | 131,99 € |
| Vollpension: | 264,25 € |
| Anreise am Vortag: | 96,74 € |
| Beginn: | 08:00 Uhr |
| Ende: | 17:00 Uhr |
| Bei Präsenzteilnahme (Hotel-Service nach Wahl) | |
| Präsenztagesgast: | wird später veröffentlicht |
| Vollpension: | wird später veröffentlicht |
| Anreise am Vortag: | wird später veröffentlicht |
Legende
- Plätze frei
- Wenige Plätze frei
- Ausgebucht (auf die Warteliste setzen)

