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LG113110
Vorbereitung auf die umfassende Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV
Entwickelt für
- Mitarbeitende des Vertriebs von Mitteln, die unter die Chemikalienverbotsverordnung fallen
Das ist Ihr Nutzen
Der Gesetzgeber verlangt für die Abgabe von bestimmten Stoffen und Gemischen (siehe unten) an den Endverbraucher die persönliche Sachkunde der Verkäufer*innen nach § 11 ChemVerbotV. Diese Regelung betrifft auch einige Pflanzenschutzmittel und Biozide. Dieses Seminar bereitet umfänglich auf die umfassende Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV vor und schließt mit der Prüfung durch die zuständige Behörde ab.
Diese Inhalte erwarten Sie
- Chemikalienrecht auf EU-Ebene (Reach, CLP, ChemBiozidDV)
- Chemikalienrecht auf nationaler Ebene (ChemVerbotV, GefahrstoffVO, ChemBiozidDV)
- Pflanzenschutzrecht national und auf EU-Ebene
- Lebensmittelrecht (Rückstands-HöchstmengenV)
- Wasser- und Abfallrecht
- OWiG, STGB, GewO
- Toxikologie und Gefahrenabwehr (H- und P-Sätze)
- Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Stoffkunde gemäß Anhang II und III
Das sollten Sie noch wissen
Für die Abgabe bestimmter Stoffe und Gemische verlangt der Gesetzgeber die Sachkunde nach ChemVerbotsV vom Verkaufspersonal:
- GHS06 (Totenkopf): H300, H310, H330, H301, H311, H331
- GHS08 (Gesundheitsgefahr): H340, H350, H350i, H360, H360F, H360D, H360FD, H370, H372
- GHS03 (Flamme über Kreis): H270, H271, H272
- GHS02 (Flamme): H224, H241, H242
- Stoffe und Gemische, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung Phosphorwasserstoff entwickeln und von den vorgenannten Piktogrammen noch nicht erfasst sind
Wie die Sachkunde im Pflanzenschutz unterliegt auch die umfassende Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV der Fortbildungspflicht; nach 3 Jahren bei einer halbtägigen Schulung (LG113115) oder nach 6 Jahren bei einer ganztägigen Schulung (LG113114). Lassen Sie sich bezüglich der Auswahl der für Ihr Unternehmen optimalen Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten von uns beraten. Die Schulungen erfolgen in Präsenz (Erstsachkunde) oder online (Fortbildungen).
Die schriftliche Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV findet direkt am Ende des Seminars statt und wird gesondert berechnet:
- Prüfungsgebühren Niedersachsen: 67€ pro Person (Stand März 2026)
- Prüfungsgebühren in Baden-Württemberg: 180€ pro Person (Stand März 2026). echnet.
Entwickelt für
- Mitarbeitende des Vertriebs von Mitteln, die unter die Chemikalienverbotsverordnung fallen
Das ist Ihr Nutzen
Der Gesetzgeber verlangt für die Abgabe von bestimmten Stoffen und Gemischen (siehe unten) an den gewerblichen Verwender die persönliche Sachkunde der Verkäufer*innen nach § 11 ChemVerbotV. Diese Regelung betrifft auch einige Pflanzenschutzmittel und Biozide. Dieses Seminar bereitet umfänglich auf die umfassende Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV vor und schließt mit der Prüfung durch die zuständige Behörde ab.
Diese Inhalte erwarten Sie
- Chemikalienrecht auf EU-Ebene (Reach, CLP, ChemBiozidDV)
- Chemikalienrecht auf nationaler Ebene (ChemVerbotV, GefahrstoffVO, ChemBiozidDV)
- Pflanzenschutzrecht national und auf EU-Ebene
- Lebensmittelrecht (Rückstands-HöchstmengenV)
- Wasser- und Abfallrecht
- OWiG, STGB, GewO
- Toxikologie und Gefahrenabwehr (H- und P-Sätze)
- Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Stoffkunde gemäß Anhang II und III
Das sollten Sie noch wissen
Für die Abgabe bestimmter Stoffe und Gemische verlangt der Gesetzgeber die Sachkunde nach ChemVerbotsV vom Verkaufspersonal:
- GHS06 (Totenkopf): H300, H310, H330, H301, H311, H331
- GHS08 (Gesundheitsgefahr): H340, H350, H350i, H360, H360F, H360D, H360FD, H370, H372
- GHS03 (Flamme über Kreis): H270, H271, H272
- GHS02 (Flamme): H224, H241, H242
- Stoffe und Gemische, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung Phosphorwasserstoff entwickeln und von den vorgenannten Piktogrammen noch nicht erfasst sind
Wie die Sachkunde im Pflanzenschutz unterliegt auch die umfassende Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV der Fortbildungspflicht; nach 3 Jahren bei einer halbtägigen Schulung (LG113115) oder nach 6 Jahren bei einer ganztägigen Schulung (LG113114). Lassen Sie sich bezüglich der Auswahl der für Ihr Unternehmen optimalen Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten von uns beraten. Die Schulungen erfolgen in Präsenz (Erstsachkunde) oder online (Fortbildungen).
Die schriftliche Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV findet direkt am Ende des Seminars statt und wird gesondert berechnet:
- Prüfungsgebühren Niedersachsen: 67€ pro Person (Stand März 2026)
- Prüfungsgebühren in Baden-Württemberg: 180€ pro Person (Stand März 2026).
| Beginn erster Tag: | 08:30 Uhr |
| Ende letzter Tag: | 13:00 Uhr |
| Bei Präsenzteilnahme (Hotel-Service nach Wahl) | |
| Präsenztagesgast: | 331,00 € |
| Vollpension: | 870,58 € |
| Anreise am Vortag: | 132,37 € |
Legende
- Plätze frei
- Wenige Plätze frei
- Ausgebucht (auf die Warteliste setzen)
| Beginn erster Tag: | 08:30 Uhr |
| Ende letzter Tag: | 13:00 Uhr |
| Bei Präsenzteilnahme (Hotel-Service nach Wahl) | |
| Präsenztagesgast: | 358,98 € |
| Vollpension: | 929,86 € |
| Anreise am Vortag: | 141,90 € |
| Beginn erster Tag: | 08:30 Uhr |
| Ende letzter Tag: | 13:00 Uhr |
| Bei Präsenzteilnahme (Hotel-Service nach Wahl) | |
| Präsenztagesgast: | 359,01 € |
| Vollpension: | 1.072,42 € |
| Anreise am Vortag: | 174,20 € |
| Beginn erster Tag: | 08:30 Uhr |
| Ende letzter Tag: | 13:00 Uhr |
| Bei Präsenzteilnahme (Hotel-Service nach Wahl) | |
| Präsenztagesgast: | keine Angabe |
| Vollpension: | 541,50 € |
| Anreise am Vortag: | 136,30 € |
Legende
- Plätze frei
- Wenige Plätze frei
- Ausgebucht (auf die Warteliste setzen)


