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IR630265
Webinar: Entlastungen für Genossenschaftsbanken -Brubeg & Stofög u.a. in der Prüfung durch die Kreditrevision
Entwickelt für
- Mitarbeitende der Kreditrevision
Das ist Ihr Nutzen
Die aufsichtsrechtlichen Entlastungen durch das Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (Brubeg) sowie das Steuerfortentwicklungsgesetz (Stofög) bieten Genossenschaftsbanken erhebliche prozessuale Spielräume. Gleichzeitig verschärfen und präzisieren neue europäische Vorgaben – wie die neuen EBA-Leitlinien zum Ausfallbegriff und die EBA-Leitlinien zum Management von ESG-Risiken – die Anforderungen an die Risikodatenerfassung fundamental. Sie muss prüfen, ob Markt und Marktfolge die bürokratischen Entlastungen proaktiv und kosteneffizient nutzen, während sie gleichzeitig die Einhaltung der neuen, verschärften europäischen Prüfkriterien überwacht. Demgegenüber stehen bewährte, stabile Prozesse wie die VVI-Änderungsvereinbarung für Forbearance bei Verbrauchern, deren Konstanz im IKS-Prüfprogramm verankert sein muss. Mit diesem Webinar bringen Sie Ihr Revisionswissen auf den allerneuesten Stand. Sie erhalten konkrete Prüfungsansätze und Quick-Check-Prüfprogramme für das IKS, um schlanke Prozesse proaktiv zu begleiten und Haftungsrisiken für das Institut abzuwenden.
Diese Inhalte erwarten Sie
Inhalte: Prüfungsansätze zu folgenden Themen
Teil 1: Brubeg-Entlastungen, Kreditzweitmarktgesetz und prozessuale Skalierung Die neue Bagatellgrenze nach § 18 KWG & Vermögensverzeichnis (VvV)-Harmonisierung:
- Prüfung des neuen Schwellenwerts von 1.500.000 Euro (bzw. 10 % Kernkapital) für die wirtschaftliche Offenlegung und die Einholung von Vermögensverzeichnissen.
- Revisionssichere Abgrenzung und Aggregationsprüfung in der Gruppe verbundener Kunden (GvK).
- Prüfungsansätze zur rechtskonformen Nutzung digitaler Textformen bei der Unterlageneinreichung.
- Schlankere Dokumentationsanforderungen bei standardisierten Mittelstandsfinanzierungen.
- Abgrenzung zwischen „zulässiger Prozessschlankheit“ und „unzulässigem Verzicht“ auf risikorelevante Daten im Mengengeschäft.
- Prüfung der veränderten prozessualen Anforderungen beim Verkauf von notleidenden Kreditforderungen (NPLs).
- Überwachung der neuen Informations- und Mitteilungspflichten gegenüber dem Kreditnehmer.
Prüfung der neuen EBA-Leitlinien zum Ausfallbegriff (Definition of Default):
- Prüfung der institutsweiten Umsetzung der harmonisierten quantitativen und qualitativen Ausfallkriterien (Erheblichkeitschwelle, Wohlverhaltensperiode).
- Unlikely-to-Pay-Indikatoren (UTP): Revisionssichere Kontrolle der automatisierten und manuellen Trigger im IKS (z. B. bei Restrukturierungen).
- Die VVI-Änderungsvereinbarung (Stand 12/2023)
- Ausblick auf den Stichtag 20.11.2026: Revisionsseitige Vorbereitung des IKS auf das Inkrafttreten der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II).
- Das neue steuerliche Vereinfachungsverfahren bei Zahlungsstörungen in der Prüfungspraxis.
- Prüfung der harten 30/100-Regel bei ununterbrochenem Verzug von über 300 Tagen.
- Tipps für Quick-Check-Prüfprogramme zur schnellen Identifikation von Systemfehlern bei der Ausfallklassifizierung.
Das sollten Sie noch wissen
Ihr Referent bei dieser Veranstaltung ist RA Thomas Wuschek, MAB - SanExpert-Rechtsanwalt.
Entwickelt für
- Mitarbeitende der Kreditrevision
Das ist Ihr Nutzen
Die aufsichtsrechtlichen Entlastungen durch das Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (Brubeg) sowie das Steuerfortentwicklungsgesetz (Stofög) bieten Genossenschaftsbanken erhebliche prozessuale Spielräume. Gleichzeitig verschärfen und präzisieren neue europäische Vorgaben – wie die neuen EBA-Leitlinien zum Ausfallbegriff und die EBA-Leitlinien zum Management von ESG-Risiken – die Anforderungen an die Risikodatenerfassung fundamental. Sie muss prüfen, ob Markt und Marktfolge die bürokratischen Entlastungen proaktiv und kosteneffizient nutzen, während sie gleichzeitig die Einhaltung der neuen, verschärften europäischen Prüfkriterien überwacht. Demgegenüber stehen bewährte, stabile Prozesse wie die VVI-Änderungsvereinbarung für Forbearance bei Verbrauchern, deren Konstanz im IKS-Prüfprogramm verankert sein muss. Mit diesem Webinar bringen Sie Ihr Revisionswissen auf den allerneuesten Stand. Sie erhalten konkrete Prüfungsansätze und Quick-Check-Prüfprogramme für das IKS, um schlanke Prozesse proaktiv zu begleiten und Haftungsrisiken für das Institut abzuwenden.
Diese Inhalte erwarten Sie
Inhalte: Prüfungsansätze zu folgenden Themen
Teil 1: Brubeg-Entlastungen, Kreditzweitmarktgesetz und prozessuale Skalierung Die neue Bagatellgrenze nach § 18 KWG & Vermögensverzeichnis (VvV)-Harmonisierung:
- Prüfung des neuen Schwellenwerts von 1.500.000 Euro (bzw. 10 % Kernkapital) für die wirtschaftliche Offenlegung und die Einholung von Vermögensverzeichnissen.
- Revisionssichere Abgrenzung und Aggregationsprüfung in der Gruppe verbundener Kunden (GvK).
- Prüfungsansätze zur rechtskonformen Nutzung digitaler Textformen bei der Unterlageneinreichung.
- Schlankere Dokumentationsanforderungen bei standardisierten Mittelstandsfinanzierungen.
- Abgrenzung zwischen „zulässiger Prozessschlankheit“ und „unzulässigem Verzicht“ auf risikorelevante Daten im Mengengeschäft.
- Prüfung der veränderten prozessualen Anforderungen beim Verkauf von notleidenden Kreditforderungen (NPLs).
- Überwachung der neuen Informations- und Mitteilungspflichten gegenüber dem Kreditnehmer.
Prüfung der neuen EBA-Leitlinien zum Ausfallbegriff (Definition of Default):
- Prüfung der institutsweiten Umsetzung der harmonisierten quantitativen und qualitativen Ausfallkriterien (Erheblichkeitschwelle, Wohlverhaltensperiode).
- Unlikely-to-Pay-Indikatoren (UTP): Revisionssichere Kontrolle der automatisierten und manuellen Trigger im IKS (z. B. bei Restrukturierungen).
- Die VVI-Änderungsvereinbarung (Stand 12/2023)
- Ausblick auf den Stichtag 20.11.2026: Revisionsseitige Vorbereitung des IKS auf das Inkrafttreten der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II).
- Das neue steuerliche Vereinfachungsverfahren bei Zahlungsstörungen in der Prüfungspraxis.
- Prüfung der harten 30/100-Regel bei ununterbrochenem Verzug von über 300 Tagen.
- Tipps für Quick-Check-Prüfprogramme zur schnellen Identifikation von Systemfehlern bei der Ausfallklassifizierung.
Das sollten Sie noch wissen
Ihr Referent bei dieser Veranstaltung ist RA Thomas Wuschek, MAB - SanExpert-Rechtsanwalt.
| Beginn: | 14:00 Uhr |
| Ende: | 16:00 Uhr |
| Bei digitaler Teilnahme (zzgl. zum Veranstaltungspreis): |
Legende
- Plätze frei
- Wenige Plätze frei
- Ausgebucht (auf die Warteliste setzen)
| Beginn: | 10:00 Uhr |
| Ende: | 12:00 Uhr |
| Bei digitaler Teilnahme (zzgl. zum Veranstaltungspreis): |
| Beginn: | 10:00 Uhr |
| Ende: | 12:00 Uhr |
| Bei digitaler Teilnahme (zzgl. zum Veranstaltungspreis): |
Legende
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- Ausgebucht (auf die Warteliste setzen)


