Wählen Sie hier das gewünschte Jahr:

CO630504

Webinar: Rechtssicher die werbliche Datennutzung über die Interessenwahrung rechtfertigen

Entwickelt für

  • Compliance
  • IT-Sicherheit
  • Datenschutz/Beauftragtenwesen
  • Revision
  • Marketing
  • Vertrieb
  • IT
  • Organisation
  • Unternehmenskommunikation

Das ist Ihr Nutzen

Ziel der Veranstaltung ist es, die gesetzliche vorgesehene Möglichkeit der werblichen Nutzung personenbezogener Daten (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO) rechtssicher anwendungen zu können.

Dazu wird die Regelung anhand ergangener Rechtsprechungsbeispiele unter Einbeziehung der jüngsten Urteile des EuGH (u. a. Oktober 2024) im Detail vorgestellt und erläutert.

Zudem werden die Vorgaben und Anwendungshinweise des Europäischen Datenschutzausschusses (Leitlinie 01/2024 vom 8. Oktober 2024) vorgestellt und daraus ein Rüstzeug nebst Arbeitsthesen abgeleitet. Auf der Grundlage dessen sollen die Teilnehmenden in die Lage versetzt werden, selbst rechtssicher im Sinne der Regelung Abwägungen vornehmen zu können. Und andererseits Kolleg*innen in den Fachbereichen entsprechende Orientierung geben zu können. Zudem wird auf mögliche Umsetzungen im DSM eingegangen.

Diese Inhalte erwarten Sie

  • Einführung und Darstellung der Grundlagen zum Abägungsprinzip des Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO unter Einbeziehung des Persönlichkeits-, Werbe- und ePrivacy-Rechts
  • Ausstrahlungswirkung des Werberechts (UWG) auf die Anwendung des Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO
  • Abgrenzungen zu den übrigen Rechtfertigungsgründen des Art. 6 Abs. 1 DSGVO
  • Erläuterung der einschlägigen Erwägungsgründe sowie grundsätzliche Anwendung
  • Erläuterung der zugehörigen Informationspflichten, des Zusammenhangs zu den ePrivacy Regeln (EU-Richtlinie und TDDDG)
  • Erläuterung der Leitlinie 01/2024 des EDSA vom 8. Oktober 2024
  • Auswirkungen auf Marketing und Datenschutz (Compliance, DSM, Überwachung, DORA)
  • Vorstellung von Beispielen
  • Diskussion und weitere Fallbeispiele

Das sollten Sie noch wissen

Ihr Referent: Rechtsanwalt Stefan Maas ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Datenschutzbeauftragter (zert. TÜV Rheinland) und seit Jahren Dozent für die Kreditwirtschaft zu den Rechtsfragen rund um die Internetnutzung (insbes. Datenschutz, IT-Sicherheit, Marketing und Vertrieb, Foto- und Urheberrecht, Medien- und Persönlichkeitsrecht, Daten und Kommunikation).

Zurück zur Themenübersicht

✕Sie haben Fragen?

Rufen Sie unser Kunden-Service-Center an:

02205 803 9500Kontaktformular

Unsere Servicezeiten:
Mo. – Do. 08:00 – 17:00 Uhr
Fr. 08:00 – 15:00 Uhr

x
Hinweis zur Bearbeitung Ihrer Anfragen

Aufgrund der Umstellung auf ein neues Seminarmangementsystem und des derzeit sehr hohen Anfragevolumens in unserem Ticketsystem, kommt es bei der Bearbeitung aktuell zu Verzögerungen. Wir arbeiten intensiv daran, alle Anliegen schnellstmöglich zu klären.

Sie haben ein besonders dringendes Anliegen?

Bitte nutzen Sie dafür unser neues KSC-Kontaktformular. So kann Ihre Anfrage direkt und priorisiert bearbeitet werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld!