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PM630063

Webinar: Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)


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Entwickelt für

  • Vorstände
  • Geschäftsführer
  • Personalleiter
  • HR-Manager
  • HR-Referenten
  • HR-Verantwortliche
  • HR-Entwickler
  • HR-Betreuer
  • Organisationsentwickler
  • alle Mitarbeiter Personalmanagement

Das ist Ihr Nutzen

Beschäftigte in Unternehmen nehmen Missstände oftmals als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Sie übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen oder sie davon abschrecken können. Das neue Hinweisgeberschutzgesetz schafft für sie ein kohärentes Schutzsystem. Das neue Gesetz schützt aber auch Unternehmen selbst.

Durch frühzeitiges Einschreiten lassen sich Haftungsansprüche und Reputationsschäden vermeiden, die mit einer späteren externen Aufdeckung möglicherweise verbunden wären. Ein effektiver Hinweisgeberschutz kann so auch ein wesentlicher Baustein für ein gutes Compliance-System sein, das eine positive Fehlerkultur stärkt.
Nachdem das neue Hinweisgeberschutzgesetz nach einigen Anlaufschwierigkeiten nun endgültig beschlossen und verabschiedet wurde, wird es am 02. Juli 2023 in Kraft treten.

Was das neue Gesetz für Regelungen vorsieht und was Sie als Unternehmen nunmehr beachten und umsetzen müssen, vermitteln Ihnen in diesem Webinar unsere Rechtsanwalts-Experten aus der AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Dr. Karsten de Niet und Matthias Portleroi.

Diese Inhalte erwarten Sie

  • Inhalt des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes und wichtige Begriffsbestimmungen in diesem Zusammenhang
  • Was ist alles bei der Einrichtung von internen Meldekanälen zu beachten? Wer ist verpflichtet? Was genau muss eingerichtet werden und insbesondere wie muss ein solcher Meldekanal ausgestaltet sein?
  • Die betriebliche Mitbestimmung bei der Einrichtung von Meldeverfahren
  • Überblick über weitere arbeits- und datenschutzrechtliche Aspekte, insbesondere zum Verbot von Repressalien und zu den personenbezogenen Daten der Hinweisgeber und sonstiger involvierter Personen

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Das ist Ihr Nutzen

Beschäftigte in Unternehmen nehmen Missstände oftmals als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Sie übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen oder sie davon abschrecken können. Das neue Hinweisgeberschutzgesetz schafft für sie ein kohärentes Schutzsystem. Das neue Gesetz schützt aber auch Unternehmen selbst.

Durch frühzeitiges Einschreiten lassen sich Haftungsansprüche und Reputationsschäden vermeiden, die mit einer späteren externen Aufdeckung möglicherweise verbunden wären. Ein effektiver Hinweisgeberschutz kann so auch ein wesentlicher Baustein für ein gutes Compliance-System sein, das eine positive Fehlerkultur stärkt.
Nachdem das neue Hinweisgeberschutzgesetz nach einigen Anlaufschwierigkeiten nun endgültig beschlossen und verabschiedet wurde, wird es am 02. Juli 2023 in Kraft treten.

Was das neue Gesetz für Regelungen vorsieht und was Sie als Unternehmen nunmehr beachten und umsetzen müssen, vermitteln Ihnen in diesem Webinar unsere Rechtsanwalts-Experten aus der AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Dr. Karsten de Niet und Matthias Portleroi.

Diese Inhalte erwarten Sie

  • Inhalt des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes und wichtige Begriffsbestimmungen in diesem Zusammenhang
  • Was ist alles bei der Einrichtung von internen Meldekanälen zu beachten? Wer ist verpflichtet? Was genau muss eingerichtet werden und insbesondere wie muss ein solcher Meldekanal ausgestaltet sein?
  • Die betriebliche Mitbestimmung bei der Einrichtung von Meldeverfahren
  • Überblick über weitere arbeits- und datenschutzrechtliche Aspekte, insbesondere zum Verbot von Repressalien und zu den personenbezogenen Daten der Hinweisgeber und sonstiger involvierter Personen

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Die nächsten Termine für 2026
Termin07.12.26
Ort Digital
Veranstaltungspreis 235,00 €
 
Beginn:10:00 Uhr
Ende:11:30 Uhr
Veranstaltungsnummer: PM630063.00126.1
Bei digitaler Teilnahme
(zzgl. zum Veranstaltungspreis):
25,00 €
Durchführung: Meetings mit Kick
Veranstaltungsnummer: PM630063.00126.1

Legende

  • Plätze frei
  • Wenige Plätze frei
  • Ausgebucht (auf die Warteliste setzen)
Die nächsten Termine für 2027
Termin17.03.27
Ort Digital
Veranstaltungspreis 245,00 €
 
Beginn:10:00 Uhr
Ende:11:30 Uhr
Veranstaltungsnummer: PM630063.00127.1
Bei digitaler Teilnahme
(zzgl. zum Veranstaltungspreis):
25,00 €
Durchführung: Meetings mit Kick
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