Dawid Kazmierowski
Produktmanager
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NW040020
Zu- und Verwendungsverzeichnis
- Personalverantwortliche
- Mitarbeitende im Rechnungswesen
- Mitarbeitende im Meldewesen
Aufnahme der Zielgruppen für die Aufstellung im Anwendungsbereich gem. § 70 WpHG:
- Betreuungskunden
- Nachhaltigkeit
- Private Banking
- Regulatorik
- Servicekunden
Wir unterstützen Sie dabei, diese Anforderungen effizient und zuverlässig zu erfüllen.
- Zeitersparnis – Alle relevanten Informationen zentral verfügbar
- Fehlerminimierung – Hohe Datenqualität & Nachvollziehbarkeit
- Revisionssicher – Regulatorische Sicherheit gemäß § 70 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz)
- Effizienzsteigerung – Prozessoptimierung für Compliance- und Fachbereiche
Wir liefern Ihnen eine fertig aufbereitete Übersicht aller relevanten Veranstaltungsdaten für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, exakt in der Struktur, die Sie für Ihr Zu- und Verwendungsverzeichnis benötigen:
- Vollständige Aufstellung aller Veranstaltungen
- Veranstaltungspreise pro Veranstaltung
- Detaillierte Übernachtungs- und Verpflegungskosten
- Differenzierung nach einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Transparenz schaffen. Compliance sichern. Prozesse vereinfachen.
Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute sowie Wertpapierhandelsunternehmen sind verpflichtet, Finanztransaktionen lückenlos zu dokumentieren, insbesondere bei sensiblen Finanzdaten. Das Zu- und Verwendungsverzeichnis ist hierfür ein zentrales Instrument. Es ermöglicht die systematische Erfassung der Herkunft und Verwendung von Mitteln sowie die eindeutige Identifikation deren Empfänger. Es werden sämtliche Transaktionen jederzeit nachvollziehbar dokumentiert. Unsere Lösung stellt alle relevanten Informationen strukturiert, vollständig und prüfungssicher aus einer Hand bereit.
- Erfassung der Herkunft und Verwendungszwecks
- Dokumentation der Transaktion und deren Empfänger
Verpflichtungen der Institute
- Die kontinuierliche Erfassung aller relevanten Transaktionen
- Die regelmäßige Aktualisierung und Prüfung der Einträge
- Die Sicherstellung der Datenqualität und Nachvollziehbarkeit
Zweck
- Transparenz und Nachvollziehbarkeit
- Erfüllung gesetzlicher Anforderungen gem. § 70 WpHG
- Effizienzsteigerung: Optimierung interner Prozesse und Automatisierungen
Betroffene Institutionen
- Kreditinstitute,
- Finanzdienstleistungsinstitute und
- Wertpapierhandelsunternehmen

