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NW040020

Zu- und Verwendungsverzeichnis

Entwickelt für
  • Personalverantwortliche
  • Mitarbeitende im Rechnungswesen
  • Mitarbeitende im Meldewesen

Aufnahme der Zielgruppen für die Aufstellung im Anwendungsbereich gem. § 70 WpHG:
  • Betreuungskunden
  • Nachhaltigkeit
  • Private Banking
  • Regulatorik
  • Servicekunden
Das ist Ihr Nutzen

Wir unterstützen Sie dabei, diese Anforderungen effizient und zuverlässig zu erfüllen.

  • Zeitersparnis – Alle relevanten Informationen zentral verfügbar
  • Fehlerminimierung – Hohe Datenqualität & Nachvollziehbarkeit
  • Revisionssicher – Regulatorische Sicherheit gemäß § 70 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz)
  • Effizienzsteigerung – Prozessoptimierung für Compliance- und Fachbereiche
Das Zu- und Verwendungsverzeichnis ist ein unverzichtbares Werkzeug zur Sicherstellung von Transparenz, Effizienz und gesetzeskonformer Dokumentation in der Finanzbranche.
Diese Inhalte erwarten Sie

Wir liefern Ihnen eine fertig aufbereitete Übersicht aller relevanten Veranstaltungsdaten für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, exakt in der Struktur, die Sie für Ihr Zu- und Verwendungsverzeichnis benötigen: 

  • Vollständige Aufstellung aller Veranstaltungen
  • Veranstaltungspreise pro Veranstaltung
  • Detaillierte Übernachtungs- und Verpflegungskosten
  • Differenzierung nach einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

Transparenz schaffen. Compliance sichern. Prozesse vereinfachen.
Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute sowie Wertpapierhandelsunternehmen sind verpflichtet, Finanztransaktionen lückenlos zu dokumentieren, insbesondere bei sensiblen Finanzdaten. Das Zu- und Verwendungsverzeichnis ist hierfür ein zentrales Instrument. Es ermöglicht die systematische Erfassung der Herkunft und Verwendung von Mitteln sowie die eindeutige Identifikation deren Empfänger. Es werden sämtliche Transaktionen jederzeit nachvollziehbar dokumentiert. Unsere Lösung stellt alle relevanten Informationen strukturiert, vollständig und prüfungssicher aus einer Hand bereit.

Das sollten Sie noch wissen
Inhalt des Zu- und Verwendungsverzeichnis
  • Erfassung der Herkunft und Verwendungszwecks
  • Dokumentation der Transaktion und deren Empfänger

Verpflichtungen der Institute

  • Die kontinuierliche Erfassung aller relevanten Transaktionen
  • Die regelmäßige Aktualisierung und Prüfung der Einträge
  • Die Sicherstellung der Datenqualität und Nachvollziehbarkeit

Zweck

  • Transparenz und Nachvollziehbarkeit
  • Erfüllung gesetzlicher Anforderungen gem. § 70 WpHG
  • Effizienzsteigerung: Optimierung interner Prozesse und Automatisierungen

Betroffene Institutionen

  • Kreditinstitute,
  • Finanzdienstleistungsinstitute und
  • Wertpapierhandelsunternehmen




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Neues Seminarmanagementsystem
Was Sie wissen müssen

Wir führen ein neues Seminarmanagementsystem ein. Buchungen über unsere Website sind weiterhin möglich.

Aufgrund der laufenden Systemumstellung werden diese jedoch erst nach erfolgreichem Abschluss der Umstellung Ende August final bearbeitet. Ihre Buchungsbestätigung erhalten Sie daher zu einem späteren Zeitpunkt.

Alle wichtigen Informationen zum Buchungsprozess während der Umstellungsphase finden Sie hier.

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