VR-BeraterPass
30 Jahre VR-BeraterPass
30 Jahre Kompetenznachweis in der genossenschaftlichen Beratung 

Der VR‑BeraterPass ist der verbindliche Qualifizierungsstandard für Mitarbeitende in der Privatkundenberatung der genossenschaftlichen FinanzGruppe. Er dokumentiert die Sachkunde nach Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und schafft für Banken, Aufsicht und Kunden eine nachvollziehbare Vergleichbarkeit der Beratungskompetenz. 

Was ist der VR-BeraterPass?

Der VR-BeraterPass ist ein mehrstufiger Kompetenznachweis für Marktmitarbeitende im Privatkundengeschäft, der exklusiv für die genossenschaftliche Finanzgruppe entwickelt wurde und bundesweit anerkannt ist. Er dient dem formellen Nachweis der fachlichen, rechtlichen und methodischen Sachkunde in der Anlageberatung gemäß WpHG und WpDVerOV. 

Ziel des Kompetenznachweises
Nachweis fundierter Produkt‑, Markt‑ und Rechtskenntnisse
Erfüllung regulatorischer Anforderungen
Anleger‑ und objektgerechtes Handeln im Beratungsgespräch
Die Stufen im Entwicklungsweg 

Der klar strukturierte Entwicklungsweg besteht aus aufeinander aufbauenden Stufen. Die Qualifizierung orientiert sich am konkreten Einsatzfeld der Mitarbeitenden. 

  • VR-BeraterPass Serviceberatung (BP II)
  • VR-BeraterPass Privatkundenberatung (BP III)
  • VR-BeraterPass Individualkundenbetreuung (BP IV)
  • VR-BeraterPass Wertpapierspezialist (BP V)
Zentrale Inhalte aller Stufen 
  • Kundenberatung und Bedarfsermittlung 
  • Funktionsweise und Risiken von Finanzinstrumenten 
  • Rechtliche Grundlagen der Anlageberatung (WpHG, MiFID II) 
  • Steuerliche Rhamenbedingungen
  • Dokumentation und Qualitätssicherung 
  • Praxisanwendung anhand von Fallstudien 
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So profitieren Banken vom VR‑BeraterPass
Steuerung & Management
Beratung & Kundenservice
Personal- & Organisationsentwicklung
  • Belastbarer Sachkundenachweis gegenüber Aufsicht und Revision 
  • Klar zuordenbare Beratungs- und Produktkompetenzen je Funktion 
  • Einheitlicher Qualifizierungsstandard über alle Standorte 
  • Verlässliche Einhaltung der WpHG‑Anforderungen in der Praxis 
  • Konsistente Beratungsqualität und Dokumentation 
  • Reduzierung von Haftungs‑, Prüfungs‑ und Reputationsrisiken 
  • Transparente, stufenbasierte Entwicklungspfade für Beratungsfunktionen 
  • Zielgerichtete Qualifizierung vom Einstieg bis zur Spezialistenrolle 
  • Vergleichbarkeit von Qualifikationen bei Wechseln und Nachfolgen 
VR‑BeraterPass Update alle 3 Jahre

Die Sachkunde nach WpHG ist regelmäßig zu aktualisieren. Der VR‑BeraterPass Update dient dem formellen Nachweis, dass Fachwissen, Rechtskenntnisse und Marktwissen auf dem aktuellen Stand sind. Die Aktualisierung ist Voraussetzung, um die Gültigkeit des VR‑BeraterPasses um jeweils weitere drei Jahre zu verlängern. 

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Darum ist das Update wichtig und notwendig:
  • Änderungen in Gesetzen und Aufsichtspraxis 
  • Neue Finanzinstrumente und Produktstrukturen 
  • Aktuelle Markt‑ und Steuerentwicklungen 
Inhalte des Updates:
  • Aktuelle aufsichtsrechtliche Anforderungen (WpHG) 
  • Steuerliche Rahmenbedingungen der Anlageberatung 
  • Entwicklungen an den Finanzmärkten 
  • Neuerungen relevanter Finanzinstrumente 
  • Anwendung anhand praxisnaher Fallstudien 

Gemäß §14 WpDVerOV überprüft das Wertpapierdienstleistungsunternehmen die Sachkunde jedes Mitarbeiters mindestens einmal jährlich unter Berücksichtigung von Veränderungen der gesetzlichen Anforderungen und seines Angebots an Wertpapierdienstleistungen, Wertpapiernebendienstleistungen und Finanzinstrumenten.

Mit dem UpdateDigital VR-BeraterPass wird jährlich der Nachweis der Sachkundeaktualisierung ohne besonderen Aufwand erfüllt.

Mit dem ganzjährigen Online-Kurs bleiben die Mitarbeitenden dauerhaft auf dem neuesten Stand in den sachkunderelevanten Themen.

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FAQ – Ihre Fragen, unsere Antworten
Welche Zertifizierung erhalte ich?
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Teilnehmende den VR‑BeraterPass bzw. einen aktualisierten VR‑BeraterPass mit einer Gültigkeit von drei Jahren.
Welche Voraussetzungen gelten?
Für den Erhalt eines VR‑BeraterPasses sind je nach Stufe unterschiedliche fachliche Vorkenntnisse erforderlich (z. B. Einsatz im entsprechenden Beratungsfeld). Für ein Update ist ein gültiger oder abgelaufener VR‑BeraterPass der jeweiligen Stufe oder eine von der GenoAkademie anerkannte vergleichbare Qualifikation erforderlich. Das Update ersetzt keine Ersterlangung.
Wie praxisnah sind die Inhalte?
Die Inhalte sind fall‑ und anwendungsorientiert aufgebaut und direkt auf typische Beratungssituationen im Wertpapiergeschäft ausgerichtet. Regulatorische Anforderungen werden konsequent mit Praxisbeispielen verknüpft.
Warum ist der VR‑BeraterPass für die Bank relevant?
Der VR‑BeraterPass dient als strukturierter und prüffähiger Nachweis der Sachkunde nach WpHG. Er unterstützt Banken bei der Erfüllung aufsichtsrechtlicher Anforderungen und schafft Klarheit über Einsatz‑ und Beratungskompetenzen von Mitarbeitenden.
Ihr Ansprechpartner
Dirk Bewersdorf

Produktmanager VR-BeraterPass, UpdateDigital, Vertriebsbeauftragte und -mitarbeiter, Regulatorik
Privatkunden

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