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Pflanzenschutz-Sachkundenachweis für Abgeber nach § 9 PflSchG, Abs. 1; Nr. 4,5

Pflanzenschutz-Sachkundenachweis für Abgeber nach § 9 PflSchG, Abs. 1; Nr. 4,5
Entwickelt für
  • Personen, die Pflanzenschutzmittel verkaufen
Das ist Ihr Nutzen

Pflanzenschutzmittel dürfen laut Pflanzenschutzgesetz nicht in Selbstbedienung abgegeben werden. Der Gesetzgeber schreibt hierfür das erfolgreiche Bestehen der Sachkundeprüfung nach §9 Pflanzenschutzgesetz (Abgeber-Schein) vor. Der Kurs dient zur Vorbereitung auf die fachtheoretische und fachpraktische Prüfung für die "Sachkunde zur Abgabe von Pflanzenschutzmitteln" vor und schließt mit der entsprechenden Prüfung ab.

Diese Inhalte erwarten Sie
  • Rechtsvorschriften (u. a. Pflanzenschutzgesetz, Pflanzenschutz-AnwendungsV, Bienenschutzverordnung, Chemikalienrecht, Naturschutzrecht, Wasserrecht)
  • Die „Gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz“ und der „Integrierte Pflanzenschutz“
  • Eigenschaften von Pflanzenschutzmitteln
  • Schadorganismen und Schadursachen bei Pflanzen und
  • Pflanzenerzeugnissen und deren Bekämpfung
  • Aufbewahrung, Lagerung, Transport
  • Anwenderschutz
  • Verhüten schädlicher Auswirkungen (auf Mensch, Tier und Naturhaushalt)
  • Beseitigung von Pflanzenschutzmitteln
  • Grundlagen für ein Verkaufsgespräch mit ordnungsgemäßer Beratung
  • Mündliche und schriftliche Sachkundeprüfung sowie das Beratungsgespräch nach § 9 Pflanzenschutzgesetz
Das sollten Sie noch wissen

Das Seminar endet mit der Sachkundeprüfung nach § 9, Abs. 1; Nr. 4,5 Pflanzenschutzgesetz. Die Prüfungsgebühr wird gesondert berechnet.
Ausgenommen von der Abgabe mit dieser Sachkunde sind Pflanzenschutzmittel mit Kennzeichnung T+, T, O, F+ sowie R 40, 62, 63 oder 68. Wer diese in den Verkehr bringen möchte, muss eine zusätzliche Sachkunde zur Abgabe von Biozid-Produkten nach Chemikalienverbotsverordnung (Halbtägige Fortbildung nach § 11 ChemVerbotsV - Abgabe Biozide) nachweisen.
Anmeldungen sind nur bis allerspätestens sechs Wochen vor Seminarbeginn möglich.

Prüfungsgebühren (können variieren)
LWK Nordrhein-Westfalen: zZt. 124,00 €
LWK Niedersachsen:          zZt. 210,00 €

Entwickelt für
  • Personen, die Pflanzenschutzmittel verkaufen
Das ist Ihr Nutzen

Pflanzenschutzmittel dürfen laut Pflanzenschutzgesetz nicht in Selbstbedienung abgegeben werden. Der Gesetzgeber schreibt hierfür das erfolgreiche Bestehen der Sachkundeprüfung nach §9 Pflanzenschutzgesetz (Abgeber-Schein) vor. Der Kurs dient zur Vorbereitung auf die fachtheoretische und fachpraktische Prüfung für die "Sachkunde zur Abgabe von Pflanzenschutzmitteln" vor und schließt mit der entsprechenden Prüfung ab.

Diese Inhalte erwarten Sie
  • Rechtsvorschriften (u. a. Pflanzenschutzgesetz, Pflanzenschutz-AnwendungsV, Bienenschutzverordnung, Chemikalienrecht, Naturschutzrecht, Wasserrecht)
  • Die „Gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz“ und der „Integrierte Pflanzenschutz“
  • Eigenschaften von Pflanzenschutzmitteln
  • Schadorganismen und Schadursachen bei Pflanzen und
  • Pflanzenerzeugnissen und deren Bekämpfung
  • Aufbewahrung, Lagerung, Transport
  • Anwenderschutz
  • Verhüten schädlicher Auswirkungen (auf Mensch, Tier und Naturhaushalt)
  • Beseitigung von Pflanzenschutzmitteln
  • Grundlagen für ein Verkaufsgespräch mit ordnungsgemäßer Beratung
  • Mündliche und schriftliche Sachkundeprüfung sowie das Beratungsgespräch nach § 9 Pflanzenschutzgesetz
Das sollten Sie noch wissen

Das Seminar endet mit der Sachkundeprüfung nach § 9, Abs. 1; Nr. 4,5 Pflanzenschutzgesetz. Die Prüfungsgebühr wird gesondert berechnet.
Ausgenommen von der Abgabe mit dieser Sachkunde sind Pflanzenschutzmittel mit Kennzeichnung T+, T, O, F+ sowie R 40, 62, 63 oder 68. Wer diese in den Verkehr bringen möchte, muss eine zusätzliche Sachkunde zur Abgabe von Biozid-Produkten nach Chemikalienverbotsverordnung (Halbtägige Fortbildung nach § 11 ChemVerbotsV - Abgabe Biozide) nachweisen.
Anmeldungen sind nur bis allerspätestens sechs Wochen vor Seminarbeginn möglich.

Prüfungsgebühren (können variieren)
LWK Nordrhein-Westfalen: zZt. 124,00 €
LWK Niedersachsen:          zZt. 210,00 €

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Winter- und Weihnachtspause der GenoAkademie

Vom 22. Dezember 2025 bis einschließlich 4. Januar 2026 sind wir nicht erreichbar.
In dieser Zeit können wir leider keine Anfragen telefonisch oder per E-Mail bearbeiten.
Ab dem 5. Januar 2026 sind wir wieder persönlich für Sie da und freuen uns darauf, Ihre Fragen zu beantworten.

Wir wünschen Ihnen ein wundervolles Weihnachtsfest und einen inspirierenden Start in das neue Jahr 2026.