Wählen Sie hier das gewünschte Jahr:

LG113117

Eingeschränkte Sachkunde nach §11 ChemVerbotsV - Abgabe von Bioziden

Eingeschränkte Sachkunde nach §11 ChemVerbotsV - Abgabe von Bioziden


Zu den Terminen

Entwickelt für
  • Tierärzte
  • Tierärztliche Fachangestellte
  • Apotheker, Apothekerassistent, Pharmazieingenieur, PTA, Apothekenassistent
Das ist Ihr Nutzen

Das Seminar "Eingeschränkte Sachkunde nach §11 ChemVerbotsV - Abgabe von Bioziden" bietet Ihnen umfassendes Wissen, um die gesetzlichen Anforderungen bei der Abgabe von Bioziden zu erfüllen.

Mit diesem Seminar bieten wir Ihnen ein Seminarpaket mit einer 1-tägigen Vorbereitung zzgl. Sachkundeprüfung für die eingeschränkte Sachkundeprüfung für Biozid-Produkte an.

Diese Inhalte erwarten Sie

Rechtliche Grundlagen gemäß Anhang I

  • EU-Vorschriften im Chemikalienrecht (Reach, CLP, Biozidverordnung VO(EU) 528/2012)
  • Nat. Rechtsvorschriften (ChemG, GefStoffV, ChemVerbotsV, ChemBiozidDV)
  • Prüfungsfragen aus Anhang I
Stoffkunde Biozide, Prüfungsfragen aus Anhang III
  • u.a. Bezug zur Produktart 18 "Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Athropoden": Produkte zur Bekämpfung von Athropoden (z.B. Insekten, Spinnentiere, und Schalentiere) durch andere Mittel als Fernhaltung und Köderung).
  • Desinfektionsmittel im Veterinärbereich für berufliche Anwender
Das sollten Sie noch wissen

Seit dem 1. Januar 2025 sind Tierärzte und tierärztliche Fachangestellte verpflichtet einen Sachkundenachweis vorzulegen, wenn sie betroffene Biozidprodukte verkaufen möchten. Dies betrifft etwa Mittel zur Umgebungsbehandlung gegen Flöhe, zur Fliegenbekämpfung, Desinfektionsmittel im Veterinärbereich für berufliche Anwender.

Zur Aufrechterhaltung der Sachkunde gemäß § 13 BiozidDV aus § 11 ChemVerbotsV sind deren Inhabende entweder nach 3 Jahren zu einer halbtägigen (3 Jahre gültig) oder nach 6 Jahren zu einer ganztägigen Fortbildung (6 Jahre gültig) verpflichtet. 

Angebot für halbtägige Fortbildung:  Fortbildung gemäß §13 BiozidDV aus § 11 ChemVerbotsV - Abgabe Biozide
Angebot für ganztägige Fortbildung: für die umfassende Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV inkl. §13 BiozidDV

Entwickelt für
  • Tierärzte
  • Tierärztliche Fachangestellte
  • Apotheker*innen, Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure, PTA
Das ist Ihr Nutzen

Das Seminar "Eingeschränkte Sachkunde nach §11 ChemVerbotsV - Abgabe von Bioziden" bietet Ihnen umfassendes Wissen, um die gesetzlichen Anforderungen bei der Abgabe von Bioziden zu erfüllen.

Mit diesem Seminar bieten wir Ihnen ein Seminarpaket mit einer 1-tägigen Vorbereitung zzgl. Sachkundeprüfung für die eingeschränkte Sachkundeprüfung für Biozid-Produkte an.

Diese Inhalte erwarten Sie

Rechtliche Grundlagen gemäß Anhang I

  • EU-Vorschriften im Chemikalienrecht (Reach, CLP, Biozidverordnung VO(EU) 528/2012)
  • Nat. Rechtsvorschriften (ChemG, GefStoffV, ChemVerbotsV, ChemBiozidDV)
  • Prüfungsfragen aus Anhang I
Stoffkunde Biozide, Prüfungsfragen aus Anhang III
  • u.a. Bezug zur Produktart 18 "Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Athropoden": Produkte zur Bekämpfung von Athropoden (z.B. Insekten, Spinnentiere, und Schalentiere) durch andere Mittel als Fernhaltung und Köderung).
  • Desinfektionsmittel im Veterinärbereich für berufliche Anwender*innen
Das sollten Sie noch wissen

Seit dem 1. Januar 2025 sind Tierärzte und tierärztliche Fachangestellte verpflichtet, einen Sachkundenachweis vorzulegen, wenn sie betroffene Biozidprodukte verkaufen möchten. Dies betrifft etwa Mittel zur Umgebungsbehandlung gegen Flöhe, zur Fliegenbekämpfung, Desinfektionsmittel im Veterinärbereich für berufliche Anwender*innen.

Zur Aufrechterhaltung der Sachkunde gemäß § 13 BiozidDV aus § 11 ChemVerbotsV sind deren Inhabende entweder nach 3 Jahren zu einer halbtägigen (3 Jahre gültig) oder nach 6 Jahren zu einer ganztägigen Fortbildung (6 Jahre gültig) verpflichtet. 

Angebot für halbtägige Fortbildung:  Fortbildung gemäß §13 BiozidDV aus § 11 ChemVerbotsV - Abgabe Biozide
Angebot für ganztägige Fortbildung: für die umfassende Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV inkl. §13 BiozidDV

Zurück zur Themenübersicht

Die nächsten Termine für 2026
Termin15.06.26
Ort Digital
Veranstaltungspreis * 397,00 €
 
Beginn:08:30 Uhr
Ende:17:00 Uhr
Veranstaltungsnummer: LG113117.00226.1
Bei digitaler Teilnahme zzgl. zum Veranstaltungspreis
Digitaler Gast: 25,00 €
Durchführung: Meetings mit Kick
Veranstaltungsnummer: LG113117.00226.1
22.06.26
Göttingen
397,00 €
Beginn:08:30 Uhr
Ende:12:00 Uhr
Veranstaltungsnummer: LG113117.00226.2
Bei Präsenzteilnahme (Hotel-Service nach Wahl)
Präsenztagesgast: kostenfrei
Vollpension: keine Angabe
Anreise am Vortag: 101,83 €
Veranstaltungsnummer: LG113117.00226.2

* Die Veranstaltung besteht aus mehreren Teilen, die nur gemeinsam buchbar sind. Die Deklaration und Abrechnung des Veranstaltungspreises erfolgen über einen der Veranstaltungsteile. Bei allen weiteren Teilen werden die Kosten mit 0,00 EUR oder keine Angabe ausgewiesen.

Legende

  • Plätze frei
  • Wenige Plätze frei
  • Ausgebucht (auf die Warteliste setzen)
Sie haben Fragen?

Rufen Sie unser Kunden-Service-Center an:

02205 803 9500Email schreiben

Unsere Servicezeiten:
Mo. – Do. 08:00 – 17:00 Uhr
Fr. 08:00 – 15:00 Uhr

x

Winter- und Weihnachtspause der GenoAkademie

Vom 22. Dezember 2025 bis einschließlich 4. Januar 2026 sind wir nicht erreichbar.
In dieser Zeit können wir leider keine Anfragen telefonisch oder per E-Mail bearbeiten.
Ab dem 5. Januar 2026 sind wir wieder persönlich für Sie da und freuen uns darauf, Ihre Fragen zu beantworten.

Wir wünschen Ihnen ein wundervolles Weihnachtsfest und einen inspirierenden Start in das neue Jahr 2026.