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LG113115
Halbtägige Fortbildung nach § 11 ChemVerbotsV - Abgabe Biozide nach BiozidDV
- Pflanzenschutz-Abgeber im Einzelhandel (z.B. in Raiffeisenmärkten)
- Alle Mitarbeitende mit eingeschränkter Sachkunde nach §13 BiozidDV aus § 11 ChemVerbotsV
Die neue Biozid-Durchführungs-VO schreibt seit 1. Januar 2025 Fortbildungen für den Verkauf von zugelassenen und registrierten Bioziden etwa in Raiffeisen- und Landmärkten vor, u.a.
- Verwendungen "nicht für die breite Öffentlichkeit" (also nur für berufliche Verwender),
- alle Rodentizide, Insektizide, Akarizide, Anti-Fouling-Produkte (künftig keine Selbstbedienung mehr möglich, was bedeutet: Die Abgabe dieser Produkte darf künftig nur durch sachkundige Personen erfolgen.
- Für zugelassene und als Biozid registrierte Holzschutzmittel, Beschichtungsmittel, Schutzmittel für Baumaterialen u.a. (die weiterhin im SB-Verkauf erworben werden können) verlangt die neue VO ein Abgabegespräch durch sachkundige Personen spätestens vor der Kasse.
Diese Fortbildung ermöglicht den Schulungsnachweis nach BiozidDV für Personen, die über eine gültige Sachkunde nach §9 PflSchG verfügen bzw über die eingeschränkte Sachkunde nach §13 BiozidDV aus §11 ChemVerbotV. Mit dem Besuch unserer halbtägigen Veranstaltung ist ein erneuter Besuch der Fortbildung nach 3 Jahren erforderlich.
Am Ende der Veranstaltung wird eine von den Behörden anerkannte personenbezogene Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Daher werden bei der Anmeldung die persönlichen Daten: Name, Vorname, Wohnort, Geburtsort und Geburtsdatum benötigt.
- Rechtliche Grundlagen - EU-Vorschriften im Chemikalienrecht und angrenzende Rechtsvorschriften:
- REACH – Registrierung und Zulassung von Chemikalien; Pflichten von Hersteller, Importeur und Anwender
- CLP – Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Stoffen und Gemischen; Stoffliste
- Biozidverordnung – VO(EU) 528/2012
- Pflanzenschutzrecht – VO(EU) 1107/2009 und VO(EU) 547/2011
- Rechtliche Grundlagen - Nationale chemikalienrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsvorschriften:
- ChemG, GefStoffV, ChemVerbotsV, TRGS
- Stoffkunde – sonstige Chemikalien
- Stoffkunde – Biozide und Pflanzenschutzmittel; insbesondere rechtliche Vorgaben für deren Abgabe und Anwendung
Berechtigt sind Personen, die über eine Sachkunde nach §9 PlfSchG zur Abgabe von Pflanzenschutzmitteln inkl. aktueller Fortbildung verfügen bzw. über den eingeschränkten Sachkunde-Nachweis nach §13 ChemBiozidDV.
- Pflanzenschutz-Abgebende im Einzelhandel (z.B. in Raiffeisenmärkten)
- Alle Mitarbeitende mit eingeschränkter Sachkunde nach §13 BiozidDV aus § 11 ChemVerbotsV
Die neue Biozid-Durchführungs-VO schreibt seit 1. Januar 2025 Fortbildungen für den Verkauf von zugelassenen und registrierten Bioziden etwa in Raiffeisen- und Landmärkten vor, u.a.
- Verwendungen "nicht für die breite Öffentlichkeit" (also nur für berufliche Verwender*innen),
- alle Rodentizide, Insektizide, Akarizide, Anti-Fouling-Produkte (künftig keine Selbstbedienung mehr möglich, was bedeutet: Die Abgabe dieser Produkte darf künftig nur durch sachkundige Personen erfolgen.
- Für zugelassene und als Biozid registrierte Holzschutzmittel, Beschichtungsmittel, Schutzmittel für Baumaterialen u.a. (die weiterhin im SB-Verkauf erworben werden können) verlangt die neue VO ein Abgabegespräch durch sachkundige Personen spätestens vor der Kasse.
Diese Fortbildung ermöglicht den Schulungsnachweis nach BiozidDV für Personen, die über eine gültige Sachkunde nach §9 PflSchG verfügen bzw über die eingeschränkte Sachkunde nach §13 BiozidDV aus §11 ChemVerbotV. Mit dem Besuch unserer halbtägigen Veranstaltung ist ein erneuter Besuch der Fortbildung nach 3 Jahren erforderlich.
Am Ende der Veranstaltung wird eine von den Behörden anerkannte personenbezogene Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Daher werden bei der Anmeldung die persönlichen Daten (Name, Vorname, Wohnort, Geburtsort und Geburtsdatum) benötigt.
- Rechtliche Grundlagen - EU-Vorschriften im Chemikalienrecht und angrenzende Rechtsvorschriften:
- REACH – Registrierung und Zulassung von Chemikalien; Pflichten von Hersteller, Importeur und Anwender
- CLP – Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Stoffen und Gemischen; Stoffliste
- Biozidverordnung – VO(EU) 528/2012
- Pflanzenschutzrecht – VO(EU) 1107/2009 und VO(EU) 547/2011
- Rechtliche Grundlagen - Nationale chemikalienrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsvorschriften:
- ChemG, GefStoffV, ChemVerbotsV, TRGS
- Stoffkunde – sonstige Chemikalien
- Stoffkunde – Biozide und Pflanzenschutzmittel; insbesondere rechtliche Vorgaben für deren Abgabe und Anwendung
Berechtigt sind Personen, die über eine Sachkunde nach §9 PlfSchG zur Abgabe von Pflanzenschutzmitteln inkl. aktueller Fortbildung verfügen bzw. über den eingeschränkten Sachkunde-Nachweis nach §13 ChemBiozidDV.
Beginn: | 09:00 Uhr |
Ende: | 13:00 Uhr |
Digitaler Gast: | 25,00 € |
Legende
- Plätze frei
- Wenige Plätze frei
- Ausgebucht (auf die Warteliste setzen)
Beginn: | 08:00 Uhr |
Ende: | 13:15 Uhr |
Digitaler Gast: | 25,00 € |
Beginn: | 08:00 Uhr |
Ende: | 13:15 Uhr |
Digitaler Gast: | 25,00 € |
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- Ausgebucht (auf die Warteliste setzen)