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LG113114
Ganztägige Fortbildung für die Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV inkl. BiozidDV
- Alle Mitarbeitende mit der Sachkunde § 11 ChemVerbotsV (ehemals § 5 ChemVerbotsV)
- Alle Mitarbeitende mit eingeschränkter Sachkunde nach §13 BiozidDV aus § 11 ChemVerbotsV
- Pflanzenschutz-Abgebende im Einzelhandel (z.B. in Raiffeisenmärkten)
Die ChemVerbotsV (BGBl. I Nr. 4 vom 26.01.2017 S. 94) verlangt von allen Sachkundigen regelmäßige Fortbildungen. Hierzu bietet Ihre GenoAkademie eine eintägige Fortbildung zur Verlängerung der vorhandenen Sachkunde (umfassende und eingeschränkte nach §13 BiozidDV aus §11 ChemVerbotV) um weitere 6 Jahre an.
Seit 1. Januar 2025 schreibt die Biozid-Durchführungs-VO zudem Fortbildungen für den Verkauf von zugelassenen und registrierten Bioziden etwa in Raiffeisen- und Landmärkten vor, u.a.
- Verwendungen "nicht für die breite Öffentlichkeit" (also nur für berufliche Verwender*innen),
- alle Rodentizide, Insektizide, Akarizide, Anti-Fouling-Produkte (künftig keine Selbstbedienung mehr möglich, was bedeutet: Die Abgabe dieser Produkte darf künftig nur durch sachkundige Personen erfolgen.
- Für zugelassene und als Biozid registrierte Holzschutzmittel, Beschichtungsmittel, Schutzmittel für Baumaterialen u.a. (die weiterhin im SB-Verkauf erworben werden können) verlangt die neue VO ein Abgabegespräch durch sachkundige Personen spätestens vor der Kasse.
Diese Fortbildung ermöglicht auch den Schulungsnachweis nach BiozidDV für Personen, die über eine gültige Sachkunde nach §9 PflSchG verfügen. Durch die Veranstaltungs-Teilnahme ist ein erneuter Besuch der Fortbildung nach 6 Jahren erforderlich.
Mit Seminar-Abschluss wird eine von den Behörden anerkannte personenbezogene Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Daher werden bei der Anmeldung die persönlichen Daten (Name, Vorname, Wohnort, Geburtsort und Geburtsdatum) benötigt.
Fortbildungsveranstaltung nach § 11 Absatz 1 Nummer 2 ChemVerbotsV vom 20. Januar 2017 (BGBL I S.94)
- Rechtliche Grundlagen - EU-Vorschriften im Chemikalienrecht und angrenzende Rechtsvorschriften:
- REACH – Registrierung und Zulassung von Chemikalien; Pflichten von Hersteller, Importeur und Anwender
- CLP – Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Stoffen und Gemischen; Stoffliste
- Biozidverordnung – VO(EU) 528/2012
- Pflanzenschutzrecht – VO(EU) 1107/2009 und VO(EU) 547/2011
- Rechtliche Grundlagen - Nationale chemikalienrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsvorschriften:
- ChemG, GefStoffV, ChemVerbotsV, TRGS
- Stoffkunde – sonstige Chemikalien
- Stoffkunde – Biozide und Pflanzenschutzmittel; insbesondere rechtliche Vorgaben für deren Abgabe und Anwendung
Am Ende der Veranstaltung wird eine von den Behörden anerkannte personenbezogene Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Daher werden bei der Anmeldung die persönlichen Daten (Name, Vorname, Wohnort, Geburtsort und Geburtsdatum) benötigt.
Sie haben die umfassende Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV erfolgreich absolviert. Berechtigt sind darüber hinaus Personen, die über eine Sachkunde nach §9 PflSchG zur Abgabe von Pflanzenschutzmitteln inkl. aktueller Fortbildung verfügen bzw. über den eingeschränkten Sachkunde-Nachweis nach §13 BiozidDV aus §11 ChemVerbotsV.
| Beginn: | 09:00 Uhr |
| Ende: | 16:30 Uhr |
| Digitaler Gast: | 25,00 € |
| Beginn: | 09:00 Uhr |
| Ende: | 16:30 Uhr |
| Digitaler Gast: | 25,00 € |
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