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LG113114
Ganztägige Fortbildung für die umfassende Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV inkl. BiozidDV
- Alle Mitarbeitende mit der Sachkunde § 11 ChemVerbotsV (ehemals § 5 ChemVerbotsV)
Die ChemVerbotsV (BGBl. I Nr. 4 vom 26.01.2017 S. 94) verlangt von allen Sachkundigen regelmäßige Fortbildungen. Hierzu bietet Ihre GenoAkademie eine eintägige Fortbildung zur Verlängerung der vorhandenen Sachkunde um weitere 6 Jahre an.
Fortbildungsveranstaltung nach § 11 Absatz 1 Nummer 2 ChemVerbotsV vom 20. Januar 2017 (BGBL I S.94)
- Rechtliche Grundlagen - EU-Vorschriften im Chemikalienrecht und angrenzende Rechtsvorschriften:
- REACH – Registrierung und Zulassung von Chemikalien; Pflichten von Hersteller, Importeur und Anwender
- CLP – Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Stoffen und Gemischen; Stoffliste
- Biozidverordnung – VO(EU) 528/2012
- Pflanzenschutzrecht – VO(EU) 1107/2009 und VO(EU) 547/2011
- Rechtliche Grundlagen - Nationale chemikalienrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsvorschriften:
- ChemG, GefStoffV, ChemVerbotsV, TRGS
- Stoffkunde – sonstige Chemikalien
- Stoffkunde – Biozide und Pflanzenschutzmittel; insbesondere rechtliche Vorgaben für deren Abgabe und Anwendung
Am Ende der Veranstaltung wird eine von den Behörden anerkannte personenbezogene Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Daher werden bei der Anmeldung die persönlichen Daten: Name, Vorname, Wohnort, Geburtsort und Geburtsdatum benötigt.
Sie haben die umfassende Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV erfolgreich absolviert. Berechtigt sind darüber hinaus Personen, die über die Sachkunde nach §9 PflSchG zur Abgabe von Pflanzenschutzmitteln inkl. aktueller Fortbildung verfügen und die Fortbildung nach BiozidDV benötigen.
- Alle Mitarbeitende mit der Sachkunde § 11 ChemVerbotsV (ehemals § 5 ChemVerbotsV)
Die ChemVerbotsV (BGBl. I Nr. 4 vom 26.01.2017 S. 94) verlangt von allen Sachkundigen regelmäßige Fortbildungen. Hierzu bietet Ihre GenoAkademie eine eintägige Fortbildung zur Verlängerung der vorhandenen Sachkunde um weitere 6 Jahre an.
Fortbildungsveranstaltung nach § 11 Absatz 1 Nummer 2 ChemVerbotsV vom 20. Januar 2017 (BGBL I S.94)
- Rechtliche Grundlagen - EU-Vorschriften im Chemikalienrecht und angrenzende Rechtsvorschriften:
- REACH – Registrierung und Zulassung von Chemikalien; Pflichten von Hersteller, Importeur und Anwender
- CLP – Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Stoffen und Gemischen; Stoffliste
- Biozidverordnung – VO(EU) 528/2012
- Pflanzenschutzrecht – VO(EU) 1107/2009 und VO(EU) 547/2011
- Rechtliche Grundlagen - Nationale chemikalienrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsvorschriften:
- ChemG, GefStoffV, ChemVerbotsV, TRGS
- Stoffkunde – sonstige Chemikalien
- Stoffkunde – Biozide und Pflanzenschutzmittel; insbesondere rechtliche Vorgaben für deren Abgabe und Anwendung
Am Ende der Veranstaltung wird eine von den Behörden anerkannte personenbezogene Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Daher werden bei der Anmeldung die persönlichen Daten (Name, Vorname, Wohnort, Geburtsort und Geburtsdatum) benötigt.
Sie haben die umfassende Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV erfolgreich absolviert. Berechtigt sind darüber hinaus Personen, die über die Sachkunde nach §9 PflSchG zur Abgabe von Pflanzenschutzmitteln inkl. aktueller Fortbildung verfügen und die Fortbildung nach BiozidDV benötigen.
Beginn: | 09:00 Uhr |
Ende: | 16:30 Uhr |
Digitaler Gast: | 25,00 € |
Legende
- Plätze frei
- Wenige Plätze frei
- Ausgebucht (auf die Warteliste setzen)
Beginn: | 09:00 Uhr |
Ende: | 16:30 Uhr |
Digitaler Gast: | 25,00 € |
Beginn: | 09:00 Uhr |
Ende: | 16:30 Uhr |
Digitaler Gast: | 25,00 € |
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- Ausgebucht (auf die Warteliste setzen)