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LG113110
Vorbereitung auf die umfassende Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV
- Mitarbeiter des Vertriebs von Mitteln, die unter die Chemikalienverbotsverordnung fallen
Der Gesetzgeber verlangt für die Abgabe von bestimmten Stoffen und Gemischen (siehe unten) an den Endverbraucher die persönliche Sachkunde des Verkäufers nach § 11 ChemVerbotV. Diese Regelung betrifft auch einige Pflanzenschutzmittel und Biozide. Dieses Seminar bereitet umfänglich auf die umfassende Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV vor und schließt mit der Prüfung durch die zuständige Behörde ab.
- Chemikalienrecht auf EU-Ebene (Reach, CLP, ChemBiozidDV)
- Chemikalienrecht auf nationaler Ebene (ChemVerbotV, GefahrstoffVO, ChemBiozidDV)
- Pflanzenschutzrecht national und auf EU-Ebene
- Lebensmittelrecht (Rückstands-HöchstmengenV)
- Wasser- und Abfallrecht
- OWiG, STGB, GewO
- Toxikologie und Gefahrenabwehr (H- und P-Sätze)
- Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Stoffkunde gemäß Anhang II und III
Für die Abgabe bestimmter Stoffe und Gemische verlangt der Gesetzgeber die Sachkunde nach ChemVerbotsV vom Verkaufspersonal:
- GHS06 (Totenkopf): H300, H310, H330, H301, H311, H331
- GHS08 (Gesundheitsgefahr): H340, H350, H350i, H360, H360F, H360D, H360FD, H370, H372
- GHS03 (Flamme über Kreis): H270, H271, H272
- GHS02 (Flamme): H224, H241, H242
- Stoffe und Gemische, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung Phosphorwasserstoff entwickeln und von den vorgenannten Piktogrammen noch nicht erfasst sind
Wie die Sachkunde im Pflanzenschutz unterliegt auch die umfassende Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV der Fortbildungspflicht; nach 3 Jahren bei einer halbtägigen Schulung (LG113115) oder nach 6 Jahren bei einer ganztägigen Schulung.
(LG113114). Lassen Sie sich bezüglich der Auswahl der für Ihr Unternehmen optimalen Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten von uns beraten. Die Schulungen erfolgen wahlweise in Präsenz oder online, wobei auch eine Kombination der Veranstaltungsarten möglich ist – sprechen Sie uns an!
Die schriftliche Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV findet im Anschluss an das Seminar statt und wird gesondert berechnet.
- Mitarbeitende des Vertriebs von Mitteln, die unter die Chemikalienverbotsverordnung fallen
Der Gesetzgeber verlangt für die Abgabe von bestimmten Stoffen und Gemischen (siehe unten) an den Endverbraucher die persönliche Sachkunde der Verkäufer*innen nach § 11 ChemVerbotV. Diese Regelung betrifft auch einige Pflanzenschutzmittel und Biozide. Dieses Seminar bereitet umfänglich auf die umfassende Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV vor und schließt mit der Prüfung durch die zuständige Behörde ab.
- Chemikalienrecht auf EU-Ebene (Reach, CLP, ChemBiozidDV)
- Chemikalienrecht auf nationaler Ebene (ChemVerbotV, GefahrstoffVO, ChemBiozidDV)
- Pflanzenschutzrecht national und auf EU-Ebene
- Lebensmittelrecht (Rückstands-HöchstmengenV)
- Wasser- und Abfallrecht
- OWiG, STGB, GewO
- Toxikologie und Gefahrenabwehr (H- und P-Sätze)
- Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Stoffkunde gemäß Anhang II und III
Für die Abgabe bestimmter Stoffe und Gemische verlangt der Gesetzgeber die Sachkunde nach ChemVerbotsV vom Verkaufspersonal:
- GHS06 (Totenkopf): H300, H310, H330, H301, H311, H331
- GHS08 (Gesundheitsgefahr): H340, H350, H350i, H360, H360F, H360D, H360FD, H370, H372
- GHS03 (Flamme über Kreis): H270, H271, H272
- GHS02 (Flamme): H224, H241, H242
- Stoffe und Gemische, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung Phosphorwasserstoff entwickeln und von den vorgenannten Piktogrammen noch nicht erfasst sind
Wie die Sachkunde im Pflanzenschutz unterliegt auch die umfassende Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV der Fortbildungspflicht; nach 3 Jahren bei einer halbtägigen Schulung (LG113115) oder nach 6 Jahren bei einer ganztägigen Schulung.
(LG113114). Lassen Sie sich bezüglich der Auswahl der für Ihr Unternehmen optimalen Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten von uns beraten. Die Schulungen erfolgen wahlweise in Präsenz oder online, wobei auch eine Kombination der Veranstaltungsarten möglich ist – sprechen Sie uns an!
Die schriftliche Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV findet im Anschluss an das Seminar statt und wird gesondert berechnet.
Beginn erster Tag: | 08:30 Uhr |
Ende letzter Tag: | 13:00 Uhr |
Bei Präsenzteilnahme (Hotel-Service nach Wahl) | |
Präsenztagesgast: | 307,00 € |
Vollpension: | 830,70 € |
Anreise am Vortag: | 132,38 € |
Legende
- Plätze frei
- Wenige Plätze frei
- Ausgebucht (auf die Warteliste setzen)
Beginn erster Tag: | 08:30 Uhr |
Ende letzter Tag: | 16:00 Uhr |
Bei Präsenzteilnahme (Hotel-Service nach Wahl) | |
Präsenztagesgast: | 336,00 € |
Vollpension: | 827,96 € |
Anreise am Vortag: | 117,11 € |
Beginn erster Tag: | 08:30 Uhr |
Ende letzter Tag: | 16:00 Uhr |
Bei Präsenzteilnahme (Hotel-Service nach Wahl) | |
Präsenztagesgast: | 264,00 € |
Vollpension: | 724,22 € |
Anreise am Vortag: | 117,11 € |
Legende
- Plätze frei
- Wenige Plätze frei
- Ausgebucht (auf die Warteliste setzen)