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MW630029
Online-Seminar: Grundlagen der aufsichtsrechtlichen Konsolidierung
- Leitende/Mitarbeitende im Bereich Finanzen
- Leitende/Mitarbeitende im Rechnungswesen
- Leitende/Mitarbeitende in der Banksteuerung
- Leitende/Mitarbeitende im Meldewesen
- Leitende/Mitarbeitende in der Internen Revision
Die Teilnehmenden erhalten einen vertieften Einblick in das Thema der aufsichtsrechtlichen Konsolidierung. Ihnen wird unter anderem dargestellt, was die aufsichtsrechtliche Konsolidierung im Detail bedeutet, wann diese erfolgen sollte oder muss und wie exemplarisch Institutsgruppen zu bilden sind.
Ferner wird auf die bei einer Konsolidierung zu erstellenden Meldungen eingegangen und erläutert, welche Erleichterungen sich gegebenenfalls aus der Konsolidierung ergeben können. Auch Aspekte zum Gruppen-Risikomanagement werden erläutert, was besonders für Teilnehmende aus der Banksteuerung relevant ist.
Ziel ist es, ein so vertieftes Wissen bei den Teilnehmenden aufzubauen, dass sie eine fundierte Einschätzung über eine aufsichtsrechtliche Konsolidierung für ihre Häuser vornehmen und gegebenenfalls entsprechende Projekte professionell gestalten können.
Rechtliche Grundlagen
Festlegung des Konsolidierungskreises – unter anderem Institutsgruppen und Unternehmensgruppen
Befreiungen nach Art. 19 CRR
Konsolidierungsverfahren
Aufsichtsrechtliche Anforderungen
Meldungen auf Einzel- und Gruppenebene
Erleichterungen für Institutsgruppen
Neuerungen aus der CRR III
Technische Umsetzung ATRUVIA
Perspektiven
Pflicht zur Implementierung eines Gruppen-Risikomanagements
Folgen bzw. Anforderungen an ein Gruppen-Risikomanagement
Ihre Fragen
Das Seminar qualifiziert die Teilnehmenden und versetzt sie in die Lage, die aufsichtsrechtlichen Anforderungen gemäß § 25a KWG zu erfüllen.