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Der § 24 KWG enthält eine Vielzahl an Meldungen, die der Aufsicht Informationen zu personellen, finanziellen und organisatorischen Gegebenheiten der Kreditinstitute liefern. Hierbei handelt es sich sowohl um ad hoc-Anzeigen als auch um regelmäßige Anzeigen.
Eine Konkretisierung des § 24 KWG erfolgt durch die Anzeigen-Verordnung (AnzV), welche zuletzt im im Dezember 2022 geändert wurde. Im Rahmen dieser Novellierung wurden u.a. die ad hoc-Anzeige_Tatbestände zu wesentlichen Auslagerungen aufgenommen sowie Anpassungen in den Formularen zum Beteiligungsanzeigewesen vorgenommen. Des Weiteren ergeben sich Änderungen in den Einreichungsverfahren diverser Anzeigen.
Neben der korrekten Abbildung von Beteiligungsstrukturen, sind es vor allem die ad hoc-Anzeigen, die zum Teil eine Herausforderung darstellen.
Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick über dieses spezifische Meldewesen. Auslegungsfragen und Besonderheiten werden anhand von Fallbeispielen erläutert.
Das Seminar qualifiziert die Teilnehmenden und versetzt sie in die Lage, die aufsichtsrechtlichen Anforderungen gemäß § 25 a KWG zu erfüllen.
Das Seminar richtet sich vor allem an Neu-, Quer- und Wiedereinsteiger. Es ist ebenso geeignet als optimale Ergänzung für Teilnehmende des Entwicklungswegs Meldewesen (Eigenmittel und Liquidität). Ferner ist es bedeutsam für erfahrene Mitarbeitende, welche sich auf den aktuellen Stand bringen und speziell auch Anzeigen zu Beteiligungen besprechen möchten.
Gern können Sie konkrete Beteiligungsstrukturen bis spätestens eine Woche vor Webinardurchführung per Mail an lars.caumanns@genoakademie.de senden. Diese werden dann anonymisiert im Webinar besprochen.
Bei technischen Fragen zum Webinar wenden Sie sich bitte an das Team Digitale Medien (E-Mail-Adresse: digitalemedien@genossenschaftsverband.de, Telefon: +49 511 9574-5111). Bitte teilen Sie uns bei der Anmeldung Ihre E-Mail-Adresse mit.
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