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MV630082
Mit Beschluss vom 10.07.2023 hat die EU-Kommission einen neuen Angemessenheitsbeschluss im Sinne
des Art. 45 DSGVO als Nachfolgevereinbarung des durch den EuGH aufgehobenen Privacy Shields be-
schlossen. Gegenstand der Veranstaltung ist es, über das neue Regelwerk zu informieren, den innerbe-
trieblichen Handlungsbedarf aufzuzeigen, was ändert sich, wie und welche Haftungsrisiken bestehen und
insofern Umsetzungshinweise und Tipps den Nutzern im Unternehmen mitzugeben.
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