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CO630504

Webinar: Rechtssicher die werbliche Datennutzung über die Interessenwahrung rechtfertigen

Webinar: Rechtssicher die werbliche Datennutzung über die Interessenwahrung rechtfertigen


Zu den Terminen

Entwickelt für
  • Compliance
  • IT-Sicherheit
  • Datenschutz/Beauftragtenwesen
  • Revision
  • Marketing
  • Vertrieb
  • IT
  • Organisation
  • Unternehmenskommunikation
Das ist Ihr Nutzen

Ziel der Veranstaltung ist es, die gesetzliche vorgesehene Möglichkeit der werblichen Nutzung personenbezogener Daten (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO) rechtssicher anwendungen zu können.

Dazu wird die Regelung anhand ergangener Rechtsprechungsbeispiele unter Einbeziehung der jüngsten Urteile des EuGH (u. a. Oktober 2024) im Detail vorgestellt und erläutert.

Zudem werden die Vorgaben und Anwendungshinweise des Europäischen Datenschutzausschusses (Leitlinie 01/2024 vom 08.10.2024) vorgestellt und daraus ein Rüstzeug nebst Arbeitsthesen abgeleitet. Auf der Grundlage dessen sollen die Teilnehmer in die Lage versetzt werden, selbst rechtssicher im Sinne der Regelung Abwägungen vornehmen zu können. Und andererseits Kollegen/innen in den Fachbereichen entsprechende Orientierung geben zu können. Zudem wird auf mögliche Umsetzungen im DSM eingegangen.

Diese Inhalte erwarten Sie
  • Einführung und Darstellung der Grundlagen zum Abägungsprinzip des Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO unter Einbeziehung des Persönlichkeits-, Werbe- und ePrivacy-Rechts
  • Ausstrahlungswirkung des Werberechts (UWG) auf die Anwendung des Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO
  • Abgrenzungen zu den übrigen Rechtfertigungsgründen des Art. 6 Abs. 1 DSGVO
  • Erläuterung der einschlägigen Erwägungsgründe sowie grundsätzliche Anwendung
  • Erläuterung der zugehörigen Informationspflichten, des Zusammenhangs zu den ePrivacy Regeln (EU-Richtlinie und TDDDG)
  • Erläuterung der Leitlinie 01/2024 des EDSA vom 08.10.2024
  • Auswirkungen auf Marketing und Datenschutz (Compliance, DSM, Überwachung, DORA)
  • Vorstellung von Beispielen
  • Diskussion und weitere Fallbeispiele
Das sollten Sie noch wissen

Ihr Referent: Rechtsanwalt Stefan Maas ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Datenschutzbeauftragter (zert. TÜV Rheinland) und seit Jahren Dozent für die Kreditwirtschaft zu den Rechtsfragen rund um die Internetnutzung (insbes. Datenschutz, IT-Sicherheit, Marketing und Vertrieb, Foto- und Urheberrecht, Medien- und Persönlichkeitsrecht, Daten und Kommunikation).

Entwickelt für
  • Compliance
  • IT-Sicherheit
  • Datenschutz/Beauftragtenwesen
  • Revision
  • Marketing
  • Vertrieb
  • IT
  • Organisation
  • Unternehmenskommunikation
Das ist Ihr Nutzen

Ziel der Veranstaltung ist es, die gesetzliche vorgesehene Möglichkeit der werblichen Nutzung personenbezogener Daten (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO) rechtssicher anwendungen zu können.

Dazu wird die Regelung anhand ergangener Rechtsprechungsbeispiele unter Einbeziehung der jüngsten Urteile des EuGH (u. a. Oktober 2024) im Detail vorgestellt und erläutert.

Zudem werden die Vorgaben und Anwendungshinweise des Europäischen Datenschutzausschusses (Leitlinie 01/2024 vom 08.10.2024) vorgestellt und daraus ein Rüstzeug nebst Arbeitsthesen abgeleitet. Auf der Grundlage dessen sollen die Teilnehmer in die Lage versetzt werden, selbst rechtssicher im Sinne der Regelung Abwägungen vornehmen zu können. Und andererseits Kollegen/innen in den Fachbereichen entsprechende Orientierung geben zu können. Zudem wird auf mögliche Umsetzungen im DSM eingegangen.

Diese Inhalte erwarten Sie
  • Einführung und Darstellung der Grundlagen zum Abägungsprinzip des Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO unter Einbeziehung des Persönlichkeits-, Werbe- und ePrivacy-Rechts
  • Ausstrahlungswirkung des Werberechts (UWG) auf die Anwendung des Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO
  • Abgrenzungen zu den übrigen Rechtfertigungsgründen des Art. 6 Abs. 1 DSGVO
  • Erläuterung der einschlägigen Erwägungsgründe sowie grundsätzliche Anwendung
  • Erläuterung der zugehörigen Informationspflichten, des Zusammenhangs zu den ePrivacy Regeln (EU-Richtlinie und TDDDG)
  • Erläuterung der Leitlinie 01/2024 des EDSA vom 08.10.2024
  • Auswirkungen auf Marketing und Datenschutz (Compliance, DSM, Überwachung, DORA)
  • Vorstellung von Beispielen
  • Diskussion und weitere Fallbeispiele
Das sollten Sie noch wissen

Ihr Referent: Rechtsanwalt Stefan Maas ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Datenschutzbeauftragter (zert. TÜV Rheinland) und seit Jahren Dozent für die Kreditwirtschaft zu den Rechtsfragen rund um die Internetnutzung (insbes. Datenschutz, IT-Sicherheit, Marketing und Vertrieb, Foto- und Urheberrecht, Medien- und Persönlichkeitsrecht, Daten und Kommunikation).

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Die nächsten Termine für 2026
Termin19.05.26
Ort Digital
Veranstaltungspreis 260,00 €
 
Beginn:14:30 Uhr
Ende:16:00 Uhr
Veranstaltungsnummer: CO630504.00126.1
Bei digitaler Teilnahme zzgl. zum Veranstaltungspreis
Digitaler Gast: 25,00 €
Durchführung: Meetings mit Kick
Veranstaltungsnummer: CO630504.00126.1

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