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CO630501

Webinar: Videoüberwachung und Videokonferencing nach DSGVO und BDSG

Webinar: Videoüberwachung und Videokonferencing nach DSGVO und BDSG


Zu den Terminen

Entwickelt für
  • Datenschutzbeauftragte
  • Compliance-Beauftragte
  • IT-Sicherheitsbeauftragte
  • Interne Revision
  • Organisation/IT
  • Personal
Das ist Ihr Nutzen

Der Einsatz und die Anwendungsbereiche von Videoüberwachung und Videokonferenzing hat erheblich zugenommen. Automatische Passierschranken von Mitarbeiter- und Kundenparkplätzen, Objektüberwachung, Interaktionen in der Außenwerbung, Drohnen und Überwachung von Ein- und Ausgänzen, Warn- und Hinweisanlagen stellen typische Szenarien dar. Besprechungen und Seminare – lokal oder eben auch mobil bzw. ortsungebunden, mit digitalen Assistenten (KI-Systemen) geben Anlass zur Überarbeitung bestehender Konzepte, Verfahrensbeschreibungen und Verarbeitungsübersichten. Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen, die verschiedenen uses cases und deren Handhabung durch Rechtsprechung und Aufsicht. 

Unter welchen Voraussetzungen ist der gemäß der DSGVO, dem BDSG und anderen Vorschriften zulässig? Wie wirken sich die Neuregelungen des BDSG oder die EuGH Entscheidung vom Dezember 2023 zum Profiling aus? Was ist aus Sicht der Betreiber gemäß Art. 6 DSGVO zu prüfen, zu gewährleisten und zu dokumentieren? 

Infolge des intensiven Einsatzes anlässlich der Corona-Krise ist die Nutzung von Videokonferenzsystemen nicht mehr wegzudenken. Den fortschreitenden technologischen (KI-Systeme) als auch rechtlichen Entwicklungen (Transparenzanforderungen) muss jedoch in zugrundeliegenden Verträgen, Mitarbeitervereinbarungen und Informations- und Belehrungstexten ebenso im Datenschutzmanagement Rechnung getragen werden. Dies gilt auch für Einsätze in der Lieferanten- und Kundenkommunikation. 

In diesen Online-Seminaren werden diese Aspekte für einen rechtssicheren Einsatz und der dafür notwendigen Voraussetzungen ausgehend von den Grundlagen hin zu typischen Praxisfällen erläutert. Dabei werden die aktuelle Rechtsprechung und Veröffentlichungen der Datenschutzbehörden einbezogen. Typischen Fallgruppen werden dargestellt und Lösungsszenarien skizziert.

Diese Inhalte erwarten Sie

Teil 1

  • Rechtsgrundlage für den Betrieb von Videoüberwachung
  • Einsatzbereiche, Anwendungsbereiche (Speicherung und Montitoring)
  • widerstreitende Interessen Betroffener (Privatpersonen, Mitarbeiter, Arbeitnehmer, Lieferanten, von Zufallsaufnahme Betroffene)
  • Belehrung, Information und Kennzeichnung sowie Dokumentation und Datenschutzfolgenabschätzung
  • Mitarbeiterfälle Vereinbarungen und zu treffenden Regelungen
  • Außenbereichsfälle (Parkplatz, öffentliche Verkehrsflächen, angemietete Objekte)
  • autonome Systeme, KI-Assistenz
  • Einbeziehung aktueller Rechtsprechung und aufsichtsrechtlicher Empfehlungen

Teil 2
  • Einführung und Überblick - Videokonferenzsysteme und Recht
  • Darstellung der einschlägigen Rechtsgrundlagen
  • allgemeine Persönlichkeits- und besondere Persönlichkeitsrechte (am eigenen Bild, gesprochenen Wort und Verhalten)
  • Anwendung von DSGVO (BDSG) und TTDSG auf Videoüberwachung und elektronische Kommunikation per Videokonferenz
  • insbesondere: Drittlandsproblematik, wirksame Information und Belehrung, Vereinbarung, Einwilligung und Abwägungsprinzip
  • Folgeverarbeitung und Profilbildung
  • Dokumentationsanforderungen
  • Einbeziehung aktueller Rechtsprechung und aufsichtsrechtlicher Stellungnahmen
  • Erläuterung und Diskussion (Wann sollte was auf welche Art und Weise geprüft und dokumentiert werden?)
  • Compliance- und Haftungsrisiken und Fälle
Das sollten Sie noch wissen

Dieses Webinar besteht aus 2 Teilen, die nur gemeinsam buchbar sind.

Entwickelt für
  • Datenschutzbeauftragte
  • Compliance-Beauftragte
  • IT-Sicherheitsbeauftragte
  • Interne Revision
  • Organisation/IT
  • Personal
Das ist Ihr Nutzen

Der Einsatz und die Anwendungsbereiche von Videoüberwachung und Videokonferenzing hat erheblich zugenommen. Automatische Passierschranken von Mitarbeiter- und Kundenparkplätzen, Objektüberwachung, Interaktionen in der Außenwerbung, Drohnen und Überwachung von Ein- und Ausgänzen, Warn- und Hinweisanlagen stellen typische Szenarien dar. Besprechungen und Seminare – lokal oder eben auch mobil bzw. ortsungebunden, mit digitalen Assistenten (KI-Systemen) geben Anlass zur Überarbeitung bestehender Konzepte, Verfahrensbeschreibungen und Verarbeitungsübersichten. Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen, die verschiedenen uses cases und deren Handhabung durch Rechtsprechung und Aufsicht. 

Unter welchen Voraussetzungen ist der gemäß der DSGVO, dem BDSG und anderen Vorschriften zulässig? Wie wirken sich die Neuregelungen des BDSG oder die EuGH Entscheidung vom Dezember 2023 zum Profiling aus? Was ist aus Sicht der Betreiber gemäß Art. 6 DSGVO zu prüfen, zu gewährleisten und zu dokumentieren? 

Infolge des intensiven Einsatzes anlässlich der Corona-Krise ist die Nutzung von Videokonferenzsystemen nicht mehr wegzudenken. Den fortschreitenden technologischen (KI-Systeme) als auch rechtlichen Entwicklungen (Transparenzanforderungen) muss jedoch in zugrundeliegenden Verträgen, Mitarbeitervereinbarungen und Informations- und Belehrungstexten ebenso im Datenschutzmanagement Rechnung getragen werden. Dies gilt auch für Einsätze in der Lieferanten- und Kundenkommunikation. 

In diesen Online-Seminaren werden diese Aspekte für einen rechtssicheren Einsatz und der dafür notwendigen Voraussetzungen ausgehend von den Grundlagen hin zu typischen Praxisfällen erläutert. Dabei werden die aktuelle Rechtsprechung und Veröffentlichungen der Datenschutzbehörden einbezogen. Typischen Fallgruppen werden dargestellt und Lösungsszenarien skizziert.

Diese Inhalte erwarten Sie

Teil 1

  • Rechtsgrundlage für den Betrieb von Videoüberwachung
  • Einsatzbereiche, Anwendungsbereiche (Speicherung und Montitoring)
  • widerstreitende Interessen Betroffener (Privatpersonen, Mitarbeiter, Arbeitnehmer, Lieferanten, von Zufallsaufnahme Betroffene)
  • Belehrung, Information und Kennzeichnung sowie Dokumentation und Datenschutzfolgenabschätzung
  • Mitarbeiterfälle Vereinbarungen und zu treffenden Regelungen
  • Außenbereichsfälle (Parkplatz, öffentliche Verkehrsflächen, angemietete Objekte)
  • autonome Systeme, KI-Assistenz
  • Einbeziehung aktueller Rechtsprechung und aufsichtsrechtlicher Empfehlungen

Teil 2
  • Einführung und Überblick - Videokonferenzsysteme und Recht
  • Darstellung der einschlägigen Rechtsgrundlagen
  • allgemeine Persönlichkeits- und besondere Persönlichkeitsrechte (am eigenen Bild, gesprochenen Wort und Verhalten)
  • Anwendung von DSGVO (BDSG) und TTDSG auf Videoüberwachung und elektronische Kommunikation per Videokonferenz
  • insbesondere: Drittlandsproblematik, wirksame Information und Belehrung, Vereinbarung, Einwilligung und Abwägungsprinzip
  • Folgeverarbeitung und Profilbildung
  • Dokumentationsanforderungen
  • Einbeziehung aktueller Rechtsprechung und aufsichtsrechtlicher Stellungnahmen
  • Erläuterung und Diskussion (Wann sollte was auf welche Art und Weise geprüft und dokumentiert werden?)
  • Compliance- und Haftungsrisiken und Fälle
Das sollten Sie noch wissen

Dieses Webinar besteht aus 2 Teilen, die nur gemeinsam buchbar sind.

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Die nächsten Termine für 2026
Termin18.05.26
Ort Digital
Veranstaltungspreis * 480,00 €
 
Beginn:09:00 Uhr
Ende:10:30 Uhr
Veranstaltungsnummer: CO630501.00126.1
Bei digitaler Teilnahme zzgl. zum Veranstaltungspreis
Digitaler Gast: 50,00 €
Durchführung: Meetings mit Kick
Veranstaltungsnummer: CO630501.00126.1
18.05.26
Digital
keine Angabe
Beginn:11:00 Uhr
Ende:12:30 Uhr
Veranstaltungsnummer: CO630501.00126.2
Bei digitaler Teilnahme zzgl. zum Veranstaltungspreis
Digitaler Gast: keine Angabe
Durchführung: Meetings mit Kick
Veranstaltungsnummer: CO630501.00126.2

* Die Veranstaltung besteht aus mehreren Teilen, die nur gemeinsam buchbar sind. Die Deklaration und Abrechnung des Veranstaltungspreises erfolgen über einen der Veranstaltungsteile. Bei allen weiteren Teilen werden die Kosten mit 0,00 EUR oder keine Angabe ausgewiesen.

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Winter- und Weihnachtspause der GenoAkademie

Vom 22. Dezember 2025 bis einschließlich 4. Januar 2026 sind wir nicht erreichbar.
In dieser Zeit können wir leider keine Anfragen telefonisch oder per E-Mail bearbeiten.
Ab dem 5. Januar 2026 sind wir wieder persönlich für Sie da und freuen uns darauf, Ihre Fragen zu beantworten.

Wir wünschen Ihnen ein wundervolles Weihnachtsfest und einen inspirierenden Start in das neue Jahr 2026.