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BW630046
Durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz ergeben sich umfangreiche vorvertragliche Informationspflichten bei Änderungsvereinbarungen, die bisher noch nicht bestanden und sehr kurzfristig umzusetzen sein werden.
In Folge der stärkeren Formalisierung von Vertragsänderungen zu AVD und IVD durch die neue Informationspflicht geraten vertriebswegbezogener weiterer Informationspflichten bei entgeltlichen Änderungsvereinbarungen im Fernabsatz bzw. Außer-Geschäftsraum Abschluss ebenfalls stärker in den Fokus. Hierunter fällt auch die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Abschluss einer Prolongations- oder Sollzinssicherungsvereinbarung (Forward) eine entgeltliche Vereinbarung sein kann.
Die Nichtbeachtung der vorvertraglichen Informationspflichten kann zu Schadensersatzsprüche des Kunden, Abmahnungen oder zu Eingriffen der Verbraucherschutzaufsicht (BaFin) führen. Zusätzlich besteht bei Nichtbeachtung der vertriebswegbezogenen Pflichten die Gefahr von Rückabwicklungen.
In unserem Webinar erläutern wir die konkreten Anwendungsfälle (Änderungsvereinbarungen) und zeigen die Gestaltungsmöglichkeiten anhand neuer Formale auf.
Teilnehmende des UpdateDigital IVD erhalten ebenfalls Kurzinformationen zu den neuen Informationspflichten.
Bei technischen Fragen zum Webinar wenden Sie sich bitte an das Kunden-Service-Center (E-Mail-Adresse: ksc@genoakademie.de; Telefon: +49 2205 803 9500).
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