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PM630078
Webinar: Check-up Tarifvertrag Einschließlich (vergütungs-)relevanter Regelungen des Tarifabschlusses vom März 2025
- HR-Leiter*innen
- Mitglieder des Vorstands
- HR-Entwickler*innen
- HR-Betreuer*innen
- HR-Recruiter*innen
- alle Mitarbeiter*innen Personalmanagement
Der Tarifvertrag für Kreditgenossenschaften regelt seit dem 1. Januar 2020 die Eingruppierungsmerkmale für Bestandskräfte (Beschäftigungsbeginn vor dem 1. Januar 2020) und für Neueinstellungen neu. Seitdem müssen zwei Vergütungsordnungen parallel zueinander angewendet werden. Die neuen Eingruppierungsmerkmale sind für Bestandskräfte und für Neueinstellungen identisch.
Kern des Tarifabschlusses vom 18. März 2025 zwischen dem Arbeitgeberverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (AVR) und dem Deutschen Bankangestellten-Verband (DBV) sind Gehaltssteigerungen ab April 2025. Zusätzlich wurden wichtige strukturelle Anpassungen der seit 2020 geltenden Vergütungsordnung vorgenommen, um die Fachkräftebindung und Nachwuchsgewinnung zu stärken. Dazu gehört, dass höherqualifizierte Fachkräfte und Spezialisten über die regulären Tariferhöhungen hinaus angehoben werden. Diese Anpassungen haben Auswirkungen auf das gesamte Gehaltsgefüge.
Im Zuge der strukturellen Tabellenanpassung wurden die Möglichkeiten erweitert, um in das neue System des Vergütungstarifvertrages zu wechseln und so von den höheren Gehältern zu profitieren. Aber auch weitere Änderungen und Ergänzungen des Tarifabschlusses sind von praktischer Relevanz, wie Änderungen beim Alterskündigungsschutz oder Sonderregelungen bei der selbstbestimmten Samstags- und Nachtarbeit.
Ihre Dozentin bei dieser Veranstaltung ist Frau Hachenberger. Profitieren Sie von ihren Erfahrungen als langjährige Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht bei der AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
- Kern Tarifabschluss: Gehaltssteigerungen einschließlich Auszubildendenvergütung
- Änderungen strukturelle Entwicklung VTV und damit verbundene Auswirkungen auf Wechseloptionen
- Zulagen zur Mitarbeitergewinnung und Mitarbeiterbindung
- Differenzzulagen
Weitere wesentliche Tarifänderungen
- Anpassung Alterskündigungsschutz
- Zuschlagsfreie Samstags- und Nachtarbeit
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