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Betriebsratsmitglieder der Mitgliedsbanken des genoAGV
„Über jede Verhandlung des Betriebsrats ist eine Niederschrift aufzunehmen“ (§ 34 Abs. 1 BetrVG). Protokolle dokumentieren Ergebnisse und Absprachen, dienen als sachliche Gedächtnisstütze und nicht zuletzt auch als Beweismittel. Die korrekte Protokollerstellung ist deshalb von erheblicher Bedeutung. In unserem Webseminar vermitteln wir Ihnen alle notwendigen Grundlagen sowie die Technik professioneller Protokollführung und -erstellung.
-Gesetzliche Vorschriften und Regeln zum Protokoll
-Geheimhaltungspflichten
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