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BR610302
Der Wirtschaftsausschuss in Gründung und Tätigkeit: rechtliche Ausführungen
- Erfahrene Betriebsratsmitglieder
Ein Wirtschaftsausschuss ist ein Gremium, das nach § 106 BetrVG in Unternehmen ab 100 Arbeitnehmern vom Betriebsrat bzw. bei Bestehen eines Gesamtbetriebsrats von diesem bestellt werden muss. Im Wirtschaftsausschuss beraten Betriebsrat und Unternehmer über wirtschaftliche Angelegenheiten des Unternehmens. Er ist ein wichtiges Hilfsorgan des Betriebsrats und hat ganz eigene gesetzlich definierte Aufgaben, Rechte und Pflichten.
Um das wirtschaftliche System im Unternehmen zu überblicken, um dessen Inhalte sowie die wirtschaftlichen Abläufe kennenzulernen, bedarf es einem entsprechenden Knowhow. Erst dann hat der Wirtschaftsausschuss die Fähigkeit, den aus seiner Meinung korrekten Informations- und Beratungsbedarf festzulegen.
In dieser Veranstaltung macht Sie unsere Expertin, Frau Dr. Cordula Kempf, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mediatorin, mit den arbeitsrechtlichen Rechten und Pflichten eines solchen Ausschusses vertraut.
- Bildung und Zusammensetzung des Wirtschaftsausschusses
- Aufgaben und Befugnisse des Wirtschaftsausschusses
- Auskunftsrechte
- Durchsetzung von Informationsrechten
- Konfliktmanagement
- Einigungsstellen und Beschlussverfahren
- Geheimhaltung
- Art und Umfang der Unterrichtung
- Geschäftsordnung des Wirtschaftsausschusses
Möchten Sie gern, dass das gesamte Gremium eine Auffrischung erhält, so können Sie das Seminar auch Inhouse buchen. Gern bieten wir Ihnen auch Kombinationen aus verschiedenen Modulen passgenau für Ihre Ansprüche an. Für individuelle Angebote schicken Sie bitte eine E-Mail an sabine.paga@genoakademie.de
