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LG113122
Pflanzenschutz-Sachkundenachweis für Abgeber nach § 9 PflSchG, Abs. 1; Nr. 4,5 mit Prüfung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Beratende Vertriebsmitarbeiter, die Pflanzenschutzmittel in den Verkehr bringen
Für den Handel und die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln schreibt der Gesetzgeber das erfolgreiche Bestehen der Sachkundeprüfung nach §9 Pflanzenschutzgesetz vor. Die Prüfung nach §9, Abs. 1, Nr. 4+5 des Pflanzenschutzgesetzes wird dabei ausschließlich für die Abgabe von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln verlangt. Dieser Lehrgang breitet Sie umfassend auf die Prüfung der Landwirtschaftskammer Niedersachen vor und berechtigt Sie nach erfolgreicher Prüfung Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig in Verkehr zu bringen.
- Rechtsvorschriften (u. a. Pflanzenschutzgesetz, Pflanzenschutz-AnwendungsV, Bienenschutzverordnung, Chemikalienrecht, Naturschutzrecht, Wasserrecht)
- Die „Gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz“ und der „Integrierte Pflanzenschutz“
- Eigenschaften von Pflanzenschutzmitteln
- Schadorganismen und Schadursachen bei Pflanzen und
- Pflanzenerzeugnissen und deren Bekämpfung
- Aufbewahrung, Lagerung, Transport
- Anwenderschutz
- Verhüten schädlicher Auswirkungen (auf Mensch, Tier und Naturhaushalt)
- Beseitigung von Pflanzenschutzmitteln
- Grundlagen für ein Verkaufsgespräch mit ordnungsgemäßer Beratung
- Mündliche und schriftliche Sachkundeprüfung sowie das Beratungsgespräch nach § 9 Pflanzenschutzgesetz
- Eine Anmeldung zum Lehrgang sollte nur in enger Abstimmung mit dem Mitarbeiter erfolgen.
- Das erfolgreiche Absolvieren einer Prüfung hängt maßgeblich von dem Eigeninteresse und der Eigenmotivation des Mitarbeiters ab.
- Eine kurzfristige Teilnahme an dem Lehrgang ist daher nicht möglich, denn es bedarf einer guten Vorbereitungszeit.
- Anmeldungen sind nur bis allerspätestens sechs Wochen vor Seminarbeginn möglich.
Die schriftliche Sachkundeprüfung nach § 9, Abs. 1; Nr. 4,5 Pflanzenschutzgesetz findet im Anschluss an das Seminar. Die Prüfungsgebühr ist im Seminarpreis enthalten.
Für den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln (Einstufung „giftig“) und Gefahrstoffen wird die Sachkunde nach § 5 ChemVerbotV verlangt. Eine entsprechende Vorbereitung bieten wir Ihnen mit dem Seminar LG113110 an.