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§ 11 ChemVerbotsV - Gesetzlich vorgeschriebene Fortbildung - Biozide

Entwickelt für Sie als
  • Alle Mitarbeitende mit der Sachkunde § 11 ChemVerbotsV (ehemals § 5 ChemVerbotsV)
  • Pflanzenschutz-Abgeber im Einzelhandel (z.B. in Raiffeisenmärkten)
Das ist Ihr Nutzen

Die ChemVerbotsV (BGBl. I Nr. 4 vom 26.01.2017 S. 94) verlangt von allen Sachkundigen regelmäßige Fortbildungen. Hierzu bietet Ihre GenoAkademie zwei Varianten an:

a. Eine eintägige Fortbildung zur Verlängerung der vorhandenen Sachkunde um weitere 6 Jahre.
b. Eine halbtägige Fortbildung zur Verlängerung der vorhandenen Sachkunde um weitere 3 Jahre. 

Die neue Biozid-Durchführungs-VO schreibt ab 1. Januar 2025 ebenfalls Fortbildungen für den Verkauf von zugelassenen und registrierten Bioziden etwa in Raiffeisen- und Landmärkten vor, u.a.
- Verwendungen "nicht für die breite Öffentlichkeit" (also nur für berufliche Verwender),
- alle Rodentizide, Insektizide, Akarizide, Anti-Fouling-Produkte (künftig keine Selbstbedienung mehr möglich, was bedeutet: Die Abgabe dieser Produkte darf künftig nur durch sachkundige Personen erfolgen. 
- Für zugelassene und als Biozid registrierte Holzschutzmittel, Beschichtungsmittel, Schutzmittel für Baumaterialen u.a. (die weiterhin im SB-Verkauf erworben werden können) verlangt die neue VO ein Abgabegespräch durch sachkundige Personen spätestens vor der Kasse. 

Speziell hierfür bieten wir Ihnen eine halbtägige Online-Fortbildung nach ChemVerbot-VO mit dem Schwerpunkt Biozide an. Grundlage für die Anerkennung dieser Fortbildung ist entweder die Sachkunde nach ChemVerbotV oder eine gültige Pflanzenschutz-Sachkunde für Abgeber (aktuelle Fortbildung dafür muss vorhanden sein). Die Seminarzeit ist so gelegt, dass Sie die Möglichkeit haben, am Vormittag Ihre Pflanzenschutz-Fortbildung zu aktualisieren. (Die Veranstaltung finden Sie in unserem Suchfeld der Homepage unter der Nummer: GE133130).

Am Ende der Veranstaltung wird eine von den Behörden anerkannte personenbezogene Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Daher werden bei der Anmeldung die persönlichen Daten: Name, Vorname, Wohnort, Geburtsort und Geburtsdatum benötigt.

Diese Inhalte erwarten Sie
  • Rechtliche Grundlagen - EU-Vorschriften im Chemikalienrecht und angrenzende Rechtsvorschriften:
    • REACH – Registrierung und Zulassung von Chemikalien; Pflichten von Hersteller, Importeur und Anwender
    • CLP – Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Stoffen und Gemischen; Stoffliste
    • Biozidverordnung – VO(EU) 528/2012
    • Pflanzenschutzrecht – VO(EU) 1107/2009 und VO(EU) 547/2011
  • Rechtliche Grundlagen - Nationale chemikalienrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsvorschriften:
  • ChemG, GefStoffV, ChemVerbotsV, TRGS
  • Stoffkunde – sonstige Chemikalien
  • Stoffkunde – Biozide und Pflanzenschutzmittel; insbesondere rechtliche Vorgaben für deren Abgabe und Anwendung
Teilnahmevoraussetzung

Die Teilnahme dieser Online-Fortbildung Biozide verlangt einen aktuellen Fortbildungsnachweis für Pfanzenschutz-Abgeber. Bitte halten Sie Ihren Pflanzenschutznachweis in Form der Scheckkarte und eine Kopie Ihrer aktuellen Pflanzenschutz-Fortbildung bereit.

Falls Sie noch eine Fortbildung Pflanzenschutz benötigen, bieten wir Ihnen diese online am Vormittag an (GE133130).  

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DigitalMesse 360° am 28. Mai 2024

Wir laden Sie herzlich zur ‚DigitalMesse 360° – Regionales Banking der Zukunft‘ am 28. Mai 2024, von 10:00 bis ca. 17:00 Uhr, per Live-Stream ein.

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Besuchen Sie außerdem unseren virtuellen Messeraum "Entwickeln" und tauschen Sie sich dort persönlich mit unseren Kolleginnen und Kollegen sowie den Teilnehmenden der DigitalMesse 360° aus. 

Die Veranstaltung richtet sich an alle Vorstände und Führungskräfte unserer Mitgliedsbanken
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