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MW111001
Eigenmittel und Eigenmittelanforderungen im Meldewesen
Neu-/Quereinsteiger und Stellvertreter in den Bereichen:
- Meldewesen
- Rechnungswesen
- Marktfolge
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Interne Revision
Sie kennen die Eigenkapitalanforderungen und Regelungsinhalte der aktuellen CRR und CRD, der Solvabilitätsverordnung (SolvV) sowie die Auslegungsentscheidungen der Aufsicht. Neben der Vermittlung der regulatorischen Anforderungen stehen praktische Umsetzungserfordernisse für Ihre Genossenshcaftsbank im Fokus.
Sie erlernen die Eigenkapital- und Eigenmitteldefinitionen und wissen, wie die Abzugsposten und die Ermittlung der Risikopositionen (Gesamtrisikobetrag) bei sich in der Bank angehen können. Anhand von Praxisbeispielen und Übungen wird das Gelernte vertieft.
Im zweiten Teil des Seminars werden dann wesentliche Aspekte und Elemente der technischen Umsetzung in agree21® betrachtet. So lernen Sie die technische Umsetzung der Meldeverfahren und –bögen kennen.
Bitte beachten Sie, dass es sich um ein Grundlagenseminar für Neu-/Quer- und Wiedereinsteiger handelt.
- Die Eigenmitteldefinition und Eigenmittelanforderungen der aktuellen CRR /CRD
- Aufbau und Überblick zu den relevanten Risiken und Methoden der Quantifizierung
- Qualität und Quantität der Eigenmittel
- Relevante Kapitalpuffer
- Abbildung von Adressrisiken im Kreditrisikostandardansatz (KSA):
- Forderungsklassen
- Kreditrisikominderungstechniken
- Abbildung des operationellen Risikos
- Abbildung des Marktpreisrisikos
- Meldewesen nach CRR / EBA-IST zum COREP
- Aufbau der Formulare
- Die Bedeutung der Verschuldungsquote
- Leverage Ratio
- Der Aufbau von agree21 zum bankaufsichtsrechtlichen Meldewesen
- Die Tools und Meldungsgestaltung in Bezug auf die Eigenmittelanforderungen unter agree21
- Ihre Fragen und Praxissituationen
Die Veranstaltung qualifiziert die Teilnehmenden und versetzt sie in die Lage, die aufsichtsrechtlichen Anforderungen gemäß § 25 a KWG zu erfüllen.
Die Veranstaltung ist Bestandteil zur Aufstiegsfortbildung zur Zertifizierung zum / zur „Expert_in Finanzmeldewesen (GA)".
Ende: 16:00 Uhr