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IR610082

Fachgespräch Hinweisgeberschutzgesetz

Entwickelt für Sie als
  • Vorstandsmitglieder
  • Führungskräfte aus den Bereichen Recht, Compliance, Marktfolge, Revision, Markt, Geldwäsche/Beauftragtenwesen
  • Verantwortliche für die Umsetzung des HinSchG
  • Mitarbeiter*innen, die mit den Aufgaben einer internen Meldestelle betraut sind und Schnittstellenmitarbeiter*innen bei externer Meldestelle
  • Personalverantwortliche
  • Betriebsräte
  • Mitarbeiter*innen aus den Bereichen Innenrevision, Compliance und Recht, Markt-folge, Markt, Geldwäsche/Beauftragtenwesen
Das ist Ihr Nutzen

Unser Fachgespräch erläutert die praktische Bedeutung der wichtigsten Bestimmungen des HinSchG und zeigt auf, wie sich Meldestellen gesetzeskonform einrichten und betreiben lassen, auf welche Fallstricke man sich gefasst machen muss und wie sich den einschlägigen Haftungs- und Sanktionsrisiken effektiv begegnen lässt.

Diese Inhalte erwarten Sie

Nach langem Hin und Her wird das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) jetzt doch überraschend schnell zum 2. Juli 2023 in Kraft treten. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern ab 2. Juli 2023 einen Hinweisgeberschutz für sog. Whistleblower und insbesondere eine interne Meldestelle einzurichten. Dies gilt ebenso für Banken und Finanzdienstleister unabhängig von deren Mitarbeiterzahl. Für alle anderen Unternehmen mit mehr als 50 bis 249 Mitarbeitern gilt eine Umsetzungsfrist bis zum 17. Dezember 2023.

Das HinSchG setzt die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern und Hinweisgeberinnen, die sogenannte EU-Whistleblower-Richtlinie, um und macht konkrete Vorgaben zum Aufbau eines Hinweisgebersystems.

Ein Hinweisgebersystem ist ein wesentlicher Bestandteil eines Compliance-Management-Systems und eines der wichtigsten Frühwarnsysteme des Risikomanagements. Es unterstreicht die Konsequenz des gelebten Compliance-Management-Systems und schafft Vertrauen bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie bei Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern, aber auch in der Öffentlichkeit.

Für die Veranstaltung sind unter anderem folgende (Rechts-)Themen vorgesehen:

  • Einführung in das HinSchG
    • Hintergründe und Regelungsbereich
    • Anwendungsbereich und Bedeutung
    • Bewertung im Kontext der bestehenden Verpflichtung nach KWG
    • Prozessuale Anforderungen an eine interne Meldestelle und ein Hinweisgeber-system
  • Was ist aus Sicht des Datenschutzes zu beachten?
  • HinSchG und Arbeitsrecht – insbesondere Schutz des Hinweisgebers
  • Konzeption eines Hinweisgebersystems
  • Aufbau einer internen Meldestelle
  • Praktischer Umgang mit Hinweisgeberfällen
  • Haftungs- und Sanktionsrisiken

Sehr gerne bieten wir Ihnen die Möglichkeit, im Vorfeld der jeweiligen Veranstaltung Fragen einzureichen, auf die wir im Laufe des Fachgespräch eingehen werden. Um eine Antwort vorbereiten zu können, bitten wir Sie, uns Ihre Fragen spätestens drei Bankarbeitstage vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin per E-Mail an rechtsberatung@bwgv-info.de zukommen zu lassen. Bitte schreiben Sie den Veranstaltungstermin dazu.

Das sollten Sie noch wissen

Ihre Referenten bei dieser Veranstaltung sind

  • Diane Härter (Bereich Rechtsberatung, bwgv)
  • Daniel Krümmel (Bereich Rechtsberatung, bwgv)
  • Rico Wachs (Bereichsleiter Rechtsberatung, bwgv)

Um einen intensiven Austausch zu ermöglichen, ist die Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzt. Ihre Anmeldung ist deshalb verbindlich. Erforderlichenfalls kann aber statt des angemeldeten Teilnehmers kurzfristig ein anderer Mitarbeiter teilnehmen.Parkmöglichkeiten bestehen in der Tiefgarage des GENO-Hauses, auch für die Veranstaltung im Look 21.

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