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Webinar: bAV Steuerliche Grundlagen und Neuerungen bei der betrieblichen Altersversorgung - das Betriebsrentenstärkungsgesetz

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Die wesentlichen Elemente des Betriebsrentenstärkungsgesetzes sind die Einführung einer Betriebsrente als Sozialpartenermodell ohne Garantien und der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung. Seit 2019 gilt er für Neuverträge, ab 2022 für alle bAV-Verträge.

Ab Januar 2022 ist der Arbeitgeberzuschuss in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zur Entgeltumwandlung für alle bAV-Verträge verpflichtend. Konkret bestimmt das Gesetz, dass der Arbeitgeber den von ihm ersparten Arbeitgeberanteil an Sozialversicherungsbeiträgen zugunsten seines Beschäftigten an die durchführende Versorgungseinrichtung weiterleitet.

Kernstück des neuen Gesetzes ist die Möglichkeit, eine betriebliche Altersversorgung per Tarifvertrag im Unternehmen einzuführen (Sozialpartnermodell). Weitere Änderungen betreffen die Verbesserung der Rahmenbedingungen der bAV auch in den bisherigen Durchführungswegen der bAV.

Diese Inhalte erwarten Sie
  • Begriff der betrieblichen Altersversorgung
  • Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung
  • Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Einzahlungen in die betriebliche Altersversorgung (u. a. Entgeltumwandlung)
  • Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Auszahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung
  • Differenzierung zwischen alter (bis 2004) und neuer (ab 2005) Rechtslage
  • Ihre Fragen
Das sollten Sie noch wissen

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Ab Januar 2022 ist der Arbeitgeberzuschuss in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zur Entgeltumwandlung für alle bAV-Verträge verpflichtend. Konkret bestimmt das Gesetz, dass der Arbeitgeber den von ihm ersparten Arbeitgeberanteil an Sozialversicherungsbeiträgen zugunsten seines Beschäftigten an die durchführende Versorgungseinrichtung weiterleitet.

Kernstück des neuen Gesetzes ist die Möglichkeit, eine betriebliche Altersversorgung per Tarifvertrag im Unternehmen einzuführen (Sozialpartnermodell). Weitere Änderungen betreffen die Verbesserung der Rahmenbedingungen der bAV auch in den bisherigen Durchführungswegen der bAV.

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VeranstaltungsnummerPM630016.00124.1
Ort GoToMeeting
Termin 22.05.24  
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Preis 470,00 €  
PM630016.00124.2
GoToMeeting
22.05.24  
Beginn: 14:00 Uhr
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VeranstaltungsnummerPM630016.00224.1
Ort GoToMeeting
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Am Freitag, den 29.09.2023 von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr präsentieren wir Ihnen beim digitalen Informationstag unser neues Angebot für das Jahr 2024.
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