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AV630050
§7 InstitutsVergV - Mehr Fragen als Antworten? - Exklusiv für Mitglieder des genoAGV -
Vorstände, Mitarbeiter von Personal- und Rechtsabteilungen sowie Personalverantwortliche
Infolge des Rundschreibens des Arbeitgeberverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (AVR) vom 06.02.2023 und den daraufhin angebotenen verschiedenen Informationsveranstaltungen zur aufsichtsrechtlichen Umsetzung des § 7 InstitutsVergV erreichen uns viele Anfragen zu den arbeitsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Diese möchten wir bündeln und für Sie in einem Webseminar kompakt beantworten.
- Wie kann ich gestalten?
- Was kann vermieden werden?
- Arbeitsverträge
- Betriebsvereinbarungen
- sonstige betriebliche Regelungen
- Tarifverträge
- Dienstverträge
Ihr Referent:
Christoph Fauser-Leiensetter
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Betrifft nur Banken. Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- (AGB) und Veranstaltungsbedingungen des "GenoAGV Genossenschaftlicher Arbeitgeberverband Baden-Württemberg e.V.".