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AV630050

§7 InstitutsVergV - Mehr Fragen als Antworten? - Exklusiv für Mitglieder des genoAGV -

Entwickelt für Sie als

Vorstände, Mitarbeiter von Personal- und Rechtsabteilungen sowie Personalverantwortliche

Das ist Ihr Nutzen

Infolge des Rundschreibens des Arbeitgeberverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (AVR) vom 06.02.2023 und den daraufhin angebotenen verschiedenen Informationsveranstaltungen zur aufsichtsrechtlichen Umsetzung des § 7 InstitutsVergV erreichen uns viele Anfragen zu den arbeitsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Diese möchten wir bündeln und für Sie in einem Webseminar kompakt beantworten.

Diese Inhalte erwarten Sie
Was ist zu tun?
  • Wie kann ich gestalten?
  • Was kann vermieden werden?
§ 7 InstitutsVergV und
  • Arbeitsverträge
  • Betriebsvereinbarungen
  • sonstige betriebliche Regelungen
  • Tarifverträge
  • Dienstverträge

 

Ihr Referent:
Christoph Fauser-Leiensetter
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Das sollten Sie noch wissen

Betrifft nur Banken. Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- (AGB) und Veranstaltungsbedingungen des "GenoAGV Genossenschaftlicher Arbeitgeberverband Baden-Württemberg e.V.".

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