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NH630008
Webinar: Die Green Asset Ratio für CSR-berichtspflichtige Institute (Art. 8 TaxonomieVO) Teil 1 Schwerpunkt fachliche Inhalte
- NachhaltigkeitsmanagerInnen
- Mitarbeitende Banksteuerung
- Mitarbeitende Betriebsbereich
- Mitarbeitende Meldewesen
- Mitarbeitende Organisation
Der Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung verlangt von CSR-berichtspflichtigen Instituten unter anderem die Offenlegung von quantitativen Informationen zur Bestimmung der ökologischen Nachhaltigkeit ihrer Geschäftsaktivitäten. Die dafür geforderte Green Asset Ratio ist ab Jahresbeginn 2024 für das Geschäftsjahr 2023 anzugeben.
Das Webinar hilft den Teilnehmenden die benötigten Daten zu definieren, systematisch zu erfassen und aufzubereiten. Außerdem erfahren sie wie die zusätzlichen nachhaltigkeitsbezogenen Parameter und Daten zu den relevanten Risikopositionen richtig im Kernbanksystem zu erfassen sind.
- Quantitative Informationen (KPI – Key Perfomance Indicators) zur Bestimmung der ökologischen Nachhaltigkeit
- Berechnung der Green Asset Ratio (GAR)
- potenzielle Ausprägung der Kennzahl
- Auswirkungen auf die Geschäfts- und Vertriebsprozesse
- zusätzliche nachhaltigkeitsbezogene Parameter und Daten zu den relevanten Risikopositionen in agree21 erfassen
Das Webinar führen wir als Joint Venture Veranstaltung gemeinsam mit der Atruvia AG durch. Das Webinar ist der erste Teil einer zweiteiligen Webinarreihe. Der 2. Teil findet unter der Nummer
NH630009 Webinar: Die Green Asset Ratio für CSR-berichtspflichte Institute (Art. 8 TaxonomieVO) – Teil 2 Schwerpunkt technische Inhalte
statt. Die entsprechenden Termine werden in Kürze veröffentlicht. Der zweite Teil ist nur buchbar, sofern Sie auch an Teil 1 teilgenommen haben.