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NH630009
Webinar: Die Green Asset Ratio für CSR-berichtspflichtige Institute (Art. 8 TaxonomieVO) Teil 2 Schwerpunkt technische Inhalte
- NachhaltigkeitsmanagerInnen
- Mitarbeitende Banksteuerung
- Mitarbeitende Betriebsbereich
- Mitarbeitende Meldewesen
- Mitarbeitende Organisation
Der Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung verlangt von CSR-berichtspflichtigen Instituten unter anderem die Offenlegung von quantitativen Informationen zur Bestimmung der ökologischen Nachhaltigkeit ihrer Geschäftsaktivitäten. Die dafür geforderte Green Asset Ratio ist ab Jahresbeginn 2024 für das Geschäftsjahr 2023 anzugeben.
Das Webinar hilft den Teilnehmenden die Meldeformulare kennenzulernen. Außerdem erfahren sie wie die zusätzlichen nachhaltigkeitsbezogenen Parameter und Daten zu den relevanten Risikopositionen richtig im Kernbanksystem zu erfassen sind
- Update DGRV-FAQ
- Klima- und Vulnerabilitätsanalyse
- Quantitative Informationen (KPI – Key Perfomance Indicators) zur Bestimmung der ökologischen Nachhaltigkeit
- Darstellung der relevanten Daten und Erfassungsmöglichkeiten in BAP sowie im BankingWorkspace
- Überblick über die Berichtsformulare sowie über die Datenversorgung
- Hinweise zum Handling innerhalb agree21Finanzen
- Validierung der Berichtswerte
Das Webinar führen wir als Joint Venture Veranstaltung gemeinsam mit der Atruvia AG durch. Das Webinar ist der zweite Teil einer zweiteiligen Webinarreihe. Der 1 Teil fand unter der Nummer
NH630008 Webinar: Die Green Asset Ratio für CSR-berichtspflichte Institute (Art. 8 TaxonomieVO) – Teil 1 Schwerpunkt fachliche Inhalte
statt. Die Termine haben bereits im Mai 2023 stattgefunden und werden in dieser Form auch nicht wiederholt. Wir empfehlen, den zweiten Teil nur zu buchen, sofern Sie auch an Teil 1 teilgenommen haben.
Für alle noch nicht CSRD-pflichtigen Institute werden wir ab 2024 entsprechende Veranstaltungen im Angebot haben.