General- und Vertreterversammlungen
Elektronische oder hybride Durchführung von General- oder Vertreterversammlungen dauerhaft umsetzbar

Seit Beginn der Corona-Pandemie haben wir mit mehr als 230 Kreditinstituten und 110 Genossenschaften elektronische General- bzw. Vertreterversammlungen erfolgreich durchgeführt. Das Feedback sowohl seitens der Banken und Genossenschaften als auch seitens der Mitglieder und Mitgliedervertreter war und ist durchweg positiv. Aufgrund der nach wie vor schwer abzusehenden Pandemielage und der Nachhaltigkeit ist die Nachfrage, eine elektronische Versammlung durchzuführen, weiterhin sehr hoch.

Da die, durch die Pandemie notwendigen, vorrübergehenden Sonderregelungen des Bundestags zum 31.08.2022 ausgelaufen sind, freuen wir uns sehr, dass der Gesetzgeber die virtuelle General- und Vertreterversammlung im Genossenschaftsgesetz verankert hat. Somit ist der Weg für den dauerhaften Einsatz solcher Formate freigemacht.

Auch zukünftig bieten wir Ihnen Unterstützungsleistungen an, die es Ihnen ermöglichen, sich z.B. bei der Durchführung der elektronischen General- bzw. Vertreterversammlung ganz auf Ihre eigenen Aufgaben zu konzentrieren und gleichzeitig die technische Seite zu entlasten. Aber nicht nur das: Gestalten Sie nicht nur Ihre General- und Vertreterversammlungen, sondern auch Ihre Informations- oder Mitarbeiterveranstaltungen, Kundenevents, Produktpräsentationen oder ähnliche Veranstaltungsformate mit uns.

Unser Leistungsangebot für Sie als Kreditgenossenschaft finden Sie hier.
Unser Leistungsangebot für Sie als Gewerbliche Genossenschaft finden Sie hier.
Unser Leistungsangebot für Sie als Landwirtschaftliche Genossenschaft finden Sie hier.

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